Leserkommentar zum Artikel

FAQ zur Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in "nicht ökologisch vorteilhaften" Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

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Woher bekommt man denn die Pfandaufkleber z.B. für der Verkauf von ausländische Dosen in Deutschland?

Beitrag von Ann
22.04.2017, 10:21 Uhr

Wenn man als Onlinehändler ausländische Getränke in Dosen (Beispiel: Dr. Pepper) verkaufen möchte. Wie führt man dann das Pfand bei sich ein? Woher bekommt man rechtsgültige Aufkleber.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Seltsam... von Tiefenforscher, 01.04.2015, 23:24 Uhr

    Frage von 1913, noch keine Antwort 1915?

  • Onlinehändler aus dem Ausland von Thorsten, 09.01.2013, 15:18 Uhr

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn Einwegverpackungen online im Ausland bei einem Händler gekauft werden? Ist das gleichzusetzen mit dem Einkauf dieser Artikel _im_ Ausland (also im stationären Geschäft)? Sind diese Einwegverpackungen somit auch pfandfrei? Im Netz konnte ich bisher noch nichts zu... » Weiterlesen

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