Leserkommentar zum Artikel

Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.

Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.

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Rechtswahl

Beitrag von Stephan
09.04.2009, 18:02 Uhr

Es sei darauf hingewiesen, dass die AGB von Amazon.de (zunächst mal egal, ob tatsächlich durchsetzbar oder nicht) gemäß § 14 dieser AGB luxemburgischem Recht unterliegen. Amazon.de ist ein luxemburgisches Unternehmen (Amazon EU S.à.r.l.).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Amazon und die AGB's von Decher, 09.04.2009, 09:44 Uhr

    Wenn jetzt endlich das Thema der AGB's von Amazon aufgegriffen wird, stellt sich bei mir die weitergehende Frage, wie denn dann die AGB's der Händler aussehen müssen, die bei Amazon verkaufen? Laut Amazon muss ein Händler keine eigene AGB's einstellen, da der Käufer die AGB's von Amazon beim Kauf... » Weiterlesen

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