Leserkommentar zum Artikel

LG München: Wegweisendes Urteil zum Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung

Sie integrieren Fotografien in Ihren Internetauftritt? Haben Sie die Nutzungsrechte erworben? Sollte das nämlich nicht der Fall sein, könnte Sie das teuer zu stehen kommen, denn Fotos genießen urheberrechtlichen Schutz. Auch wenn die Internetseite von einem Dritten übernommen wurde und bereits Bilder enthielt müssen die Nutzungsrechte überprüft werden.

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Beitrag von Thomas Singer
08.04.2009, 20:23 Uhr

Es wäre vorteilhaft, wenn der Begriff "Homepage" korrekt benutzt würde. Hier wäre wahrscheinlich "Website" passender, da es sich sicher nicht nur um die Bilder auf der Einstiegsseite ("Homepage") der Website gehandelt hat.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wie prüft man Urheberrechte wasserdicht? von , 13.08.2009, 01:11 Uhr

    Ich habe einige Fotos, von denen ich mich meine zu erinnern, dass sie von einer CD-ROM stammen, mit deren Kauf ich alle darauf enthaltenen Fotos jederzeit und beliebig verwenden darf. Sprich ich kann sie auch zur Veröffentlichung auf meiner website verwenden. - Da ich mir jedoch nicht mehr sicher... » Weiterlesen

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