LG München: Wegweisendes Urteil zum Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung
Sie integrieren Fotografien in Ihren Internetauftritt? Haben Sie die Nutzungsrechte erworben? Sollte das nämlich nicht der Fall sein, könnte Sie das teuer zu stehen kommen, denn Fotos genießen urheberrechtlichen Schutz. Auch wenn die Internetseite von einem Dritten übernommen wurde und bereits Bilder enthielt müssen die Nutzungsrechte überprüft werden.
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Beitrag von Thomas Singer
08.04.2009, 20:23 Uhr
Es wäre vorteilhaft, wenn der Begriff "Homepage" korrekt benutzt würde. Hier wäre wahrscheinlich "Website" passender, da es sich sicher nicht nur um die Bilder auf der Einstiegsseite ("Homepage") der Website gehandelt hat.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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