Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012!
Die „Buttonlösung“ eilt mit großen Schritten heran. Es sind nicht einmal mehr drei Wochen, bis Händler im Ecommerce ihre Onlineshops dafür fit gemacht haben müssen. Viele Unternehmer sind der Meinung, es wäre mit der korrekten Beschriftung des „Buttons“ getan - dabei handelt es sich wohl um die einschneidendste bzw. weitreichendste Neuregelung im Bereich des Ecommerce seit Einführung des gesetzlichen Widerrufrechts.
Informationen zwingend "oberhalb" des Buttons?
Beitrag von Traderg
08.06.2012, 07:49 Uhr
>> Gleichzeitig muss in jedem Fall (egal ob Scrollvorgang gegeben oder nicht) gewährleistet sein, dass die Pflichtinformationen immer oberhalb des „Buttons“ dargestellt werden. Der „Button“ hat gewissermaßen eine Art Abschlussfunktion (wie eine Unterschrift unter einem Vertrag). Platziert der Unternehmer Pflichtinformationen unterhalb des „Buttons“, muss er sich so behandeln lassen, als hätte er diese Informationen gar nicht vorgenommen.
Wie kommen Sie darauf?
Die neue gesetzliche Regelung sagt nur "unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt". Damit ist zwar auch eine räumliche und nicht nur eine zeitliche Nähe gemeint, jedoch nicht zwingend eine Angabe räumlich "oberhalb" des Buttons. Warum sollte es z.B. nicht auch möglich sein, Informationen links vom Button anzuzeigen?
Falls Sie dies im Rahmen vorauseilenden Gehorsams aus der Gesetzesbegründung herauslesen, sollten Sie unbedingt darauf verweisen, dass die Verbraucherinformationsrichtlinie eine solche Anforderung nicht aufstellt, sondern ebenfalls nur von "bevor der Verbraucher seine Bestellung tätigt" spricht (siehe Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie). Erwägungsgrund 39 wird hier für die Auslegung herangezogen werden müssen, zumal die Richtlinie Vollharmonisierung anstrebt und daher gemäß Artikel 4 der Richtlinie explizit auch keine strengeren Vorschriften erlaubt. Erwägungsgrund 39 sagt aber nur aus, dass die Informationen "in unmittelbarer Nähe der für die Abgabe der Bestellung erforderlichen Bestätigung angezeigt werden" sollen, nicht dagegen zwingend "oberhalb".
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Fragen über Fragen von M.Wolff, 13.10.2013, 11:38 Uhr
Wäre es möglich, dass jemand die im Beitrag von Jan Weber 22.06.2012, 18:40 Uhr geäußerte Frage zur nationalen Gültigkeit wenigstens ansatzweise beleuchtet? Gefühlt würde ich meinen, dass der Sitz des Käufers, ja der Ort ist, an dem die geforderte Information vorliegen muss, um eine... » Weiterlesen
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Abgemahnt von Franz Mayr, 03.04.2013, 10:16 Uhr
musste 770.-euro zahlen button zahlungspflichtig bestellen war nicht instaliert
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Keinerlei Beachtung der Button-Lösung von SeeMaus, 09.08.2012, 19:13 Uhr
Anfangs erschreckend, nun ernüchternd, wie wenig sich Shopbetreiber an die Vorgaben seit dem 01.08. halten: Amazon, Zalando, Cyberport, Brands4Friends und viele, viele weitere scheren sich recht wenig drum. Das große Warten auf das erste Opferlamm in der Hoffnung, selbst nicht betroffen zu sein?
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Wesentliche Merkamle von Damokles, 31.07.2012, 14:28 Uhr
Eine rechtsgültige Definition, der wesentlichen Merkmale für jeden nur erdenklichen Artikel,der über Telemedien verkauft werden könnte, gibt es nicht. Also wer soll wen wegen fehlender Angaben der wesentlichen Merkmale abmahnen, und nach welchen Grundlagen will ein Gericht entscheiden? Ich würde... » Weiterlesen
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Button Lösung gilt dies auch wenn Anbieter seinen Shop aus dem Ausland betreibt? von Jan Weber, 22.06.2012, 18:40 Uhr
Was ist eigentlich wenn der shop anbieter im ausland sitzt zum beispiel in österreich wo es dieses button gesetz nicht gibt und der anbieter nicht verpflichtet ist einen zahlungspflichtig bestellen button zu setzen. Bedeutet dies dass deutsche kunden einfach dienstleistungen in anspruch nehmen... » Weiterlesen
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Buttonlösung - na endlich von Birgit, 22.06.2012, 14:25 Uhr
Hallo, darauf haben wir gewartet. Endlich weiß der Kunde, dass er, wenn er in einem Onlineshop etwas bestellt, auch bezahlen muss. Können dann endlich alle Spaßbesteller zur Zahlung verpflichtet werden? Und kann man, wenn nicht, das Geld einklagen?
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Nur Pflichtinformationen... von Klaus, 19.06.2012, 12:42 Uhr
Hallo, meiner Meinung nach ist das Gesetz auch viel zu schwammig. Niemand kann einem genau sagen wie ich jetzt meine Ware beschreiben muss. Ich habe dazu noch eine Frage. Muss ich den Link zu den AGB, Adressen und Zahlart auch auf dieser Seite präsentieren oder reicht es wenn ich nur die neuen... » Weiterlesen
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@ Eva von Ja Hallo, 13.06.2012, 18:03 Uhr
die Überschrift sagt doch schon alles " Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012! "
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Zahlungspflichtig bestellen von Eva, 13.06.2012, 11:44 Uhr
Ist die Idee mit dem Vorschlag der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" nun wieder gekippt worden?
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Antwort auf Kommentar von traderg von IT-Recht Kanzlei, 08.06.2012, 22:26 Uhr
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, entscheidend ist das Unmittelbarkeitskriterium (sowohl hinsichtlich zeitlicher als auch räumlicher Nähe), dessen Einhaltung auch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EUR (beziehen Sie sich mit dem Begriff „Verbraucherinformationsrichtlinie“ auf diese?)... » Weiterlesen
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