Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?
eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.
nein danke!
Beitrag von Peter Mueller
07.03.2012, 13:25 Uhr
Guten Tag.
Ungeachtet der Frage(n), ob bzw. in wie weit dieses neue Zahlungssystem in DE rechtskonform ist - ich sehe hier eine unverhältnismäßige Benachteiligung der Verkäufer (wenn ebay Zahlungsforderungen "kauft" dann müssen sie sich auch selbst darum kümmern diese einzutreiben, ohne wenn und aber. Es kann nicht sein, daß die "faulen" nach 30 Tagen wieder an den Verkäufer zurückfliessen und er sich dann selbst darum kümmern muss) , ob man sich über evtl. Zinsgewinne ebays Gedanken machen muß (...), ob amazon demnächst ebay verklagt, weil die einfach deren Zahlungsmodell billig zu kopieren versuchen (und es wie alles andere bisher auch natürlich mal wieder nicht schaffen) obn man sich den ganzen Zauber überhaupt noch geben muß
stellen sich mir folgende Fragen : - wessen Käuferschutz greift, wenn die Zahlung über paypal gelaufen ist ? Als Verkäufer habe ich keine Möglichkeit mehr PP auszuschliessen, nicht zu reden von Kreditkartenzahlungen!
- was genau bedeutet "über die Plattform ebay.de / at" ? 1) muss der Artikel dort eingestellt worden sein 2) muss der Artikel dort gekauft worden sein 3) muß der Anbieter aus DE / AT kommen 4) muß der Käufer aus DE / AT kommen 5) muß über eine der beiden Plattfiormen der Zahlungsprozess eingeleitet worden sein
man stelle sich vor, ein Ami kauft zukünftig über ebay.de / einen dort eingestellten Artikel und muss dann an ebay in Europa zahlen ...... für mich als Anbieter würden aus Kostensicht "Goldene Zeiten" anbrechen, keine Wechselgebühren, keine Cross-border fees mehr. Die (noch) 2% Provisionserhöhung zahle ich dann gerne an ebay. Das gleiche gilt übrigens generell auch für kleinpreisige Artikel!
- wie ist es rechtlich haltbar, mich dazu zu nötigen, meine Zahlungsforderungen an eine Drittfirma abzutreten, die nicht einmal die minimalsten Anforderungen wie zB TMG erfüllt?
- wer garantiert mir, daß diese Firma überhaupt solvent ist / bleibt ?
- welche tatsächlichen Kriterien werden an den Versandnachweis gestellt ? Laut der ebay Seiten würde ein Einschreiben in keinem Fall mehr anerkannt werden !
- ich soll per se sämtliche Mitarbeiter von ebay von möglichen Regressansprüchen, Klagen usw. freistellen ? wo leben wir denn?
Amazon ich komme schon.
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Seit ebay nur noch online bezahlt werden kann ähnelt die PLATTFORM EINEM KATALOG ohne kaufoptionen ich werde meine kontodaten nicht an irgendwelche Seiten senden.
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