Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform müssen mit einem Grundpreis versehen werden
Eine Frage mit aktueller Brisanz erhitzt die Gemüter der Online-Händler. Haben Online-Händler Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einem Grundpreis zu versehen oder reicht es aus, wenn die bloße Stückzahl angegeben wird (mit der Konsequenz, dass ein Grundpreis nicht zu nennen wäre). Derzeit werden zu diesem Thema Abmahnungen verschickt. Unser aktueller Beitrag möchte zu dieser Frage Stellung beziehen.
Der Grundpreis sagt nichts über den Inhalt der Kapsel aus
Beitrag von Renee Willms
21.12.2011, 08:24 Uhr
Der Grundpreis soll dem Verbraucher die Möglichkeit zum Preisvergleich von Produkten geben. Dieser Vergleich macht allerdings nur dann Sinn, wenn Produkte gleicher Beschaffenheit betrachtet werden. Insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln (und gerade in Kapselform) sagt der Grundpreis aber im Prinzip nichts aus, da dieser nur das Gesamtgewicht der Kapseln ins Verhältnis zum Preis rückt. Viel wichtiger - aber praktisch unmöglich - wäre es, einen Vergleich der relevanten Inhaltsstoffe vorzunehmen.
Ein kurzes Beispiel, dass so auch für Kapseln gelten sollte: Ein Händler verkauft 2 Sorten Proteinpulver für 10 Euro pro Kg. Pulver 1 enthält 80% Wheyprotein und Pulver 2 50% Sojaprotein. Davon einmal abgesehen, dass die beiden Proteinpulver im Prinzip nicht vergleichbar wären (Wheyprotein ist "hochwertiger" als Sojaprotein) ergibt sich doch bei beiden der gleiche Grundpreis und das, obwohl Pulver 2 deutlich weniger "Wirkstoff" besitzt.
Eine "echte" Vergleichbarkeit der beiden Produkte über den Grundpreis ist de facto nicht möglich.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen
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Verbraucherzentrale sagt Preis pro Stück reicht von Petko, 10.06.2022, 10:11 Uhr
Guten Tag, was sagt ihr dazu das die Verbraucherzentrale mit Urteil anzeigt, dass der PReis pro Stück bei Kapseln und Tabletten ausreicht?... » Weiterlesen
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@ Fragensteller: von IT-Recht Kanzlei, 22.02.2019, 15:52 Uhr
Vielen Dank für die Nachfrage: Der Grundpreis ist auf die Füllmenge zu beziehen!
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Füllmenge oder vollständiges Gewicht? von Fragensteller, 22.02.2019, 04:25 Uhr
Ich nehme an der Grundpreis bezieht sich auf die Füllmenge und nicht auf das vollständige Gewicht des Produktes?
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Grundpreis bei Rabattstaffeln @ Paula von IT-Recht Kanzlei, 08.12.2011, 12:49 Uhr
Bei einer Rabattstaffelung sind natürlich auch jeweils die Grundpreise anzugeben, wenn für die unterschiedlichen Rabattstufen verschiedene Endpreise verlangt werden.
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Vergleichbarkeit? von Stefan Rieseberg, 06.12.2011, 20:02 Uhr
Nun mal erlich, was soll da vergleichbarer werden, wenn der eine in eine 500mg-Kapsel 200mg Vitamin C hineintut und der andere in eine 1000mg-Kapsel 20mg. Vergleichbar wird durch diese Angabe für den Verbraucher gar nichts.
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Grundpreis bei Rabattstaffeln von Paula, 05.12.2011, 22:45 Uhr
danke für @Paula. Naja, es gibt nur eine Gebindegröße pro Produkt. Die ist immer - sagen wir - 200 Kaspeln. Der Inhalt der Packung wiegt z.B. 100g. Es geht darum, wenn der Kunde 1 Dose (je 200 Kapseln) kauft, zahlt er sagen wir 20 EUR. Kauft er zwischen 3 und 4 Dosen, zahlt er 19 pro Dose.... » Weiterlesen
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@ Paula von IT-Recht Kanzlei, 05.12.2011, 09:49 Uhr
Wenn Händler ein Produkt in unterschiedlichen Gebindegrößen bewerben bzw. anbieten, muss auch für jede einzelne Gebindegröße der Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Endpreis angeben werden.
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super Info! von Paula, 03.12.2011, 18:39 Uhr
Danke für Ihre prompte fachkundige Reaktion auf meinen Kommentar zum anderen Beitrag in punkto Grundpreise vom 30.11. "NEM als Kapsel oder Tablette - Grundpreis?". Ja schade, es gäbe was BEsseres, sich den 2. Advent zu versüßen als in Sisyphos-Manier mit dem Taschenrechner vor dem Compi zu... » Weiterlesen
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