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Leserkommentar zum Artikel

eBay durch OLG Brandenburg zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verpflichtet!

Mit Beschluss vom 12.11.2008 (Az. 6 W 183/08) hat das OLG Brandenburg eBay im Wege einer Einstweiligen Verfügung verpflichtet, ein nach Auffassung des Gerichts grundlos gesperrtes Mitglied wieder freizuschalten.

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Rechtsverständnis einer Krake

Beitrag von gundillolibraria
13.12.2011, 09:16 Uhr

Am 7.11.2011 erging durch den Direktor und Richter des Amtsgerichts Kamenz (AZ: 1 C 808/10)der Beschluß zu einem Vergleich zwischen mir als (bis dato gesperrten) gewerblichem Verkäufer und eBay, wonach die Freischaltung meines Accounts gegen Zahlung des streitigen Betrags an zurückgehalten Gebühren entschieden wurde.Dieser Entscheidung ging ein fast 2 Jahre währender Rechtsstreit zwischen mir und eBay über deren Hauskanzlei KSP Hamburg /Dr.Seger u.a.) voraus. Zum Sachverhalt: Am 01.02.2009 wandelte ich meinen seit langem angemeldeten, aber bis dahin ungenutzten Account in einen gewerblichen um mit der Absicht, mein stationäres Antiquariat in den Online-Handel einzubinden.Erwartungsgemäß lief das Geschäft- trotz der üblichen,ständigen Querelen mit Paypal-Zahlern und einiger, in der Regel jeden Neueinsteiger treffenden, unausweichlichen Löschungen und Abmahnungen durch eBay (z.B. das Auftauchen des Begriffs ELFENBEIN mit Fragezeichen(?)in der Artikelbeschreibung, eine verzierte Schließe einer alten Bibel betreffend). Usw.usf.,also Krümelkackerei, an die man sich gewöhnt und die letztlich auch keine Relevanz hat, wenn die Umsätze stimmen und die Käuferzufriedenheit in das Bewertungsschema passt.

Leider eskalierten die kleinen Auseinandersetzungen zur großen, die dann auch zum Rechtssteit vor Gericht führte. Ursache waren 8 schlechte Bewertungen auf einen Schlag durch den Käufer mehrerer Einzelzeitschriften und, wie sich im Verlauf herausstellte, mehrerer von ihm beauftragter Strohmänner, die unter den gleichen Aspekten (sogar unter namentlichem Verweis auf die fehlgeschlagenen Käufe ihres Hintermannes!).Ich hatte mich nämlich geweigert, per Paypal bezahlte Artikel ohne registrierten Versand an eine unbestätigte Ausweichadresse zu verschicken. Meine Aufforderung an den Käufer, eine Ausweichadresse als offizielle Lieferadresse bei eBay einzutragen, wurde mit immer neuen Ausreden umgangen. Also lag Betrug in der Luft! Dies alles, und vor allem, weil die Nachrichten dokumentiert über den offiziellen eBay Briefkasten kamen, meldete ich eBay. Zuerst kamen die üblichen Standard-Bausteine, daß ich mich mit dem Käufer auf eigene Faust einigen solle, die einzig "effiziente" Reaktion ihrerseits war aber, mich mit meinen Angeboten auf einen Monat zu limitieren. Daraufhin versuchte ich die Situation persönlich via Telefon zu klären. Der eBay-Callcenter-Mitarbeiter, Herr Lustmann, hatte dann auch tatsächlich mein Anliegen als das erkannt, was im Hintergrund in großen Lettern leuchtete: Verstöße des Käufers gegen die eBay-Grundsätze, z.B. Betrugsversuch u.a. und versprach, die Angelegenheit umgehend zu meinen Gunsten zu klären. Leider erfolgte nichts. Rein gar nichts. D.h. daß der gutwillige eBay-Mitarbeiter wohl zurückgepfiffen wurden. Wenige Tage später (nach der angezeigten Bearbeitungsfrist von damals 48 Stunden) wurde mein Account gesperrt. Damit war für mich das Maß voll und ich widerrief nach der nächsten Rechnungslegung die Gebührenabbuchung von immerhin 507 aufgelaufenen Euro.Einen ersten Widerruf hatte ich bereits unmittelbar nach dem Hinweis, ich solle mich selbst mit dem Käufer einigen, veranlasst.Außerdem entzog ich eBay jetzt schriftlich den Zugriff (Einzugsgenehmigung)auf mein Konto, ein anwältliches Schreiben dazu ging ebenfalls an eBay, was aber kein Hinderungsgrund für sie war, über weitere Monate zu versuchen abzubuchen; zwar vergeblich, aber immerhin. Im Frühjahr 2011 erhielt ich von der KSP eine gebührenpflichtige Rechnung, die ich abwies. Kurz danach reichte eBay Klage beim hiesigen Amtsgericht ein. Unsere Replik umfasste neben der Beseitigung der ungerechtfertigten Sperrung auch Schadenersatz für entgangenen Gewinn. Dazu gabe es im Juni einen Gütetermin, zu dem auf eBay-Seite ein hiesiger Korrespondenzanwalt erschien, welcher instruiert war, ein Urteil, von dem sich der Kläger wohl versprach zu obsiegen, zu erreichen. Mein Vergleichsvorschlag, die Gebühren gegen Wiederfreischaltung zu begleichen, wurde von der Gegenseite vom Tisch gewischt. Der Gütetermin endete damit also wie das Hornberger Schießen. Die schriftliche Stellungnahme des Vorsitzenden Richters vom August beinhaltete einige interessante Aspekte, aus denen ein Satz sinngemäß hervorleuchtete: Der eBay-Nutzer ist wohl verpflichtet, seine Gebühren zu bezahlen, aber eBay ist ebenso verpflichtet, unter Durchsetzung seiner Grundsätze und AGB den Rechtsfrieden zu garantieren. Diese Sentenz scheint man sich bei der KSP hinter den Spiegel gesteckt zu haben, zumal ein Urteil für jede der Parteien streitwertbedingt revisionssicher gewesen wäre. So wurde denn irgendwann im frühen Herbst dieses Jahres dem von mir vorgeschlagenen Vergleich doch noch leise weinend zugestimmt, und der mir lediglich 45 Euro Extrakosten verursachte. Da die KSP mit Sicherheit nicht sehr billig ist, kann ich über die Kosten dortigst nur mutmaßen. Sie müssen aber für eBay über den durchschnittlichen Beratervertragskosten liegen, wenn ich mich nicht irre. Jedenfalls kam ich nach Eingang des Beschlusses am 14.11.2011 sofort meiner Pflicht zu Zahlung des Streitgegenstandes nach und erhielt am 28.11. die Nachricht von eBay, daß mein Konto wieder freigeschalten sei und ich lediglich zur erneuten Nutzung meine Bankverbindung aktualisieren müsse, was erst nach weiteren 48 Stunden aus technischen Gründen möglich sei. Nach 87 Stunden seit Eingang besagter email und in weiser Voraussicht in bezug auf meine bisherigen eBay-Erfahrungen, ging ich auf die Einloggseite und stellte fest, daß der Zutritt immer noch verwehrt wird. Seitdem schrieb ich mehrere eMails an den Kundendienst hinsichtlich einer definitiven Auskunft zur gerichtlich vereinbarten Freischaltung. In keinem Falle erfolgte eine Antwort außer den Standard-eMails zur Eingangsbestätigung. Dieses Spielchen treibe ich nunmehr weiter, bis die inzwischen beantragte Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs eingetroffen ist. Dann sehen wir weiter.

Wie jeder annehmen darf, ist unterm Strich der materielle Verlust für eBay eigentlich nicht einmal eine Fußnote wert. Aber die Krake hat sich, weil sie sich ohnehin nicht mit ethischem Großmaß messen lassen kann, für Kindergartenspielchen entschieden, über die man nur noch den Kopf schütteln kann. Man kann nur rätseln, welcher geistige Horizont über welches Personal in den mittleren Entscheidungsebenen bei eBay das Sagen hat, die kleinen Vollstrecker in den Call-Centern kann man getrost ausklammern. An Loyalität, erzwungen über Stillschweigevereinbarungen (was mir ein eBay-Mitarbeiter, der mich im Ladenlokal als Käufer besuchte und leider nur ganz lapidar mit flackerndem Blick bestätigte) fehlt es aber dort bei Strafe des Rausschmisses jedenfalls nicht. Mein hier aufgeführter Fall sollte wenigstens dazu geeignet sein, den eBay-Nutzern an einem Exempel klar zu machen, was sie erwartet, falls sie einmal mehr oder weniger schuldlos ins Mahlwerk geraten und der Sonnenschein-Vertrag mit eBay für sie ausläuft. Anstand ist jedenfalls nicht zu erwarten, taucht ja aber auch als ethischer Terminus nirgendwo bei eBay auf.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Unsubstantiert von Holger Halfmann, 26.05.2010, 22:26 Uhr

    Mir geht es so ähnlich, das Ebay mir ohne wirklichen Grund das Handelsvolumen einschränkt und damit eine Anmietung eines Lagerraums 1 Monat nach dessen Anmietung völlig sinnlos werden lässt: Ebay schreibt auf... » Weiterlesen

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