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eBay durch OLG Brandenburg zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verpflichtet!

18.11.2008, 16:54 Uhr | Lesezeit: 2 min
eBay durch OLG Brandenburg zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verpflichtet!

Mit Beschluss vom 12.11.2008 (Az. 6 W 183/08) hat das OLG Brandenburg eBay im Wege einer Einstweiligen Verfügung verpflichtet, ein nach Auffassung des Gerichts grundlos gesperrtes Mitglied wieder freizuschalten.

eBay hatte den betroffenen Händler mit der Begründung vom Handel auf der eBay-Plattform ausgeschlossen, dass dessen Mitgliedsname gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay verstoße ohne dies jedoch näher zu erläutern.

Gegen diese Sperrung ging der Händler zunächst vor dem LG Potsdam im Wege der Einstweiligen Verfügung vor, welches ihm die begehrte Verfügung jedoch mit der Begründung versagte, dass hierdurch eine Vorwegnahme der Hauptsache erfolge, welche im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt sei.

Diese Entscheidung griff der Händler mit der sofortigen Beschwerde vor dem OLG Brandenburg an, welches den Verfügungsanspruch – anders als die Vorinstanz – bestätigte. Das Gericht sah es aufgrund der glaubhaft gemachten Tatsachen als erwiesen an, dass eBay den Händler zu Unrecht vom Handel auf der eBay-Plattform ausgeschlossen hatte, da die pauschale Begründung von eBay zum Ausschluss des Mitglieds keinen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay erkennen ließ. Auch die besondere Eilbedürftigkeit sei gegeben, da dem Händler durch die Sperrung des eBay-Kontos täglich mehrere tausend Euro Umsatz entgingen. Dass durch den Vollzug dieser Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen wird, rechtfertigte das Gericht mit einer Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall zu Gunsten des Händlers ausfiel. So überwiege das glaubhaft gemachte Interesse des Händlers an der durch die Sperrung des Zugangs bedrohten wirtschaftlichen Existenz das nicht als berechtigt zu erkennende Interesse von eBay am Ausschluss des Händlers von dem von eBay zur Verfügung gestellten Internetmarktplatz.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Fazit

Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt eBay im Umgang mit seinen Mitgliedern die Grenzen auf. Zwar ist es eBay auch in Zukunft nicht verwehrt, Sanktionen gegen solche Mitglieder zu verhängen, die sich nicht an die von eBay aufgestellten Grundsätze halten. Jedoch hat auch eBay seinen Nutzern gegenüber einige Verpflichtungen einzuhalten, die nicht einfach mit pauschalen unsubstantiierten Behauptungen ausgehebelt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass eBay diesen Beschluss zum Anlass nimmt, die eigenen Entscheidungen im Einzelfall zukünftig sorgfältiger zu prüfen und zu begründen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
S. Hofschlaeger / Pixelio

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2 Kommentare

g
gundillolibraria 13.12.2011, 09:16 Uhr
Rechtsverständnis einer Krake
Am 7.11.2011 erging durch den Direktor und Richter des Amtsgerichts Kamenz (AZ: 1 C 808/10)der Beschluß zu einem Vergleich zwischen mir als (bis dato gesperrten) gewerblichem Verkäufer und eBay, wonach die Freischaltung meines Accounts gegen Zahlung des streitigen Betrags an zurückgehalten Gebühren entschieden wurde.Dieser Entscheidung ging ein fast 2 Jahre währender Rechtsstreit zwischen mir und eBay über deren Hauskanzlei KSP Hamburg /Dr.Seger u.a.) voraus.
Zum Sachverhalt:
Am 01.02.2009 wandelte ich meinen seit langem angemeldeten, aber bis dahin ungenutzten Account in einen gewerblichen um mit der Absicht, mein stationäres Antiquariat in den Online-Handel einzubinden.Erwartungsgemäß lief das Geschäft- trotz der üblichen,ständigen Querelen mit Paypal-Zahlern und einiger, in der Regel jeden Neueinsteiger treffenden, unausweichlichen Löschungen und Abmahnungen durch eBay (z.B. das Auftauchen des Begriffs ELFENBEIN mit Fragezeichen(?)in der Artikelbeschreibung, eine verzierte Schließe einer alten Bibel betreffend). Usw.usf.,also Krümelkackerei, an die man sich gewöhnt und die letztlich auch keine Relevanz hat, wenn die Umsätze stimmen und die Käuferzufriedenheit in das Bewertungsschema passt.

Leider eskalierten die kleinen Auseinandersetzungen zur großen, die dann auch zum Rechtssteit vor Gericht führte. Ursache waren 8 schlechte Bewertungen auf einen Schlag durch den Käufer mehrerer Einzelzeitschriften und, wie sich im Verlauf herausstellte, mehrerer von ihm beauftragter Strohmänner, die unter den gleichen Aspekten (sogar unter namentlichem Verweis auf die fehlgeschlagenen Käufe ihres Hintermannes!).Ich hatte mich nämlich geweigert, per Paypal bezahlte Artikel ohne registrierten Versand an eine unbestätigte Ausweichadresse zu verschicken. Meine Aufforderung an den Käufer, eine Ausweichadresse als offizielle Lieferadresse bei eBay einzutragen, wurde mit immer neuen Ausreden umgangen. Also lag Betrug in der Luft! Dies alles, und vor allem, weil die Nachrichten dokumentiert über den offiziellen eBay Briefkasten kamen, meldete ich eBay. Zuerst kamen die üblichen Standard-Bausteine, daß ich mich mit dem Käufer auf eigene Faust einigen solle, die einzig "effiziente" Reaktion ihrerseits war aber, mich mit meinen Angeboten auf einen Monat zu limitieren. Daraufhin versuchte ich die Situation persönlich via Telefon zu klären. Der eBay-Callcenter-Mitarbeiter, Herr Lustmann, hatte dann auch tatsächlich mein Anliegen als das erkannt, was im Hintergrund in großen Lettern leuchtete: Verstöße des Käufers gegen die eBay-Grundsätze, z.B. Betrugsversuch u.a. und versprach, die Angelegenheit umgehend zu meinen Gunsten zu klären. Leider erfolgte nichts. Rein gar nichts. D.h. daß der gutwillige eBay-Mitarbeiter wohl zurückgepfiffen wurden.
Wenige Tage später (nach der angezeigten Bearbeitungsfrist von damals 48 Stunden) wurde mein Account gesperrt. Damit war für mich das Maß voll und ich widerrief nach der nächsten Rechnungslegung die Gebührenabbuchung von immerhin 507 aufgelaufenen Euro.Einen ersten Widerruf hatte ich bereits unmittelbar nach dem Hinweis, ich solle mich selbst mit dem Käufer einigen, veranlasst.Außerdem entzog ich eBay jetzt schriftlich den Zugriff (Einzugsgenehmigung)auf mein Konto, ein anwältliches Schreiben dazu ging ebenfalls an eBay, was aber kein Hinderungsgrund für sie war, über weitere Monate zu versuchen abzubuchen; zwar vergeblich, aber immerhin. Im Frühjahr 2011 erhielt ich von der KSP eine gebührenpflichtige Rechnung, die ich abwies. Kurz danach reichte eBay Klage beim hiesigen Amtsgericht ein. Unsere Replik umfasste neben der Beseitigung der ungerechtfertigten Sperrung auch Schadenersatz für entgangenen Gewinn.
Dazu gabe es im Juni einen Gütetermin, zu dem auf eBay-Seite ein hiesiger Korrespondenzanwalt erschien, welcher instruiert war, ein Urteil, von dem sich der Kläger wohl versprach zu obsiegen, zu erreichen. Mein Vergleichsvorschlag, die Gebühren gegen Wiederfreischaltung zu begleichen, wurde von der Gegenseite vom Tisch gewischt. Der Gütetermin endete damit also wie das Hornberger Schießen.
Die schriftliche Stellungnahme des Vorsitzenden Richters vom August beinhaltete einige interessante Aspekte, aus denen ein Satz sinngemäß hervorleuchtete: Der eBay-Nutzer ist wohl verpflichtet, seine Gebühren zu bezahlen, aber eBay ist ebenso verpflichtet, unter Durchsetzung seiner Grundsätze und AGB den Rechtsfrieden zu garantieren.
Diese Sentenz scheint man sich bei der KSP hinter den Spiegel gesteckt zu haben, zumal ein Urteil für jede der Parteien streitwertbedingt revisionssicher gewesen wäre.
So wurde denn irgendwann im frühen Herbst dieses Jahres dem von mir vorgeschlagenen Vergleich doch noch leise weinend zugestimmt, und der mir lediglich 45 Euro Extrakosten verursachte. Da die KSP mit Sicherheit nicht sehr billig ist, kann ich über die Kosten dortigst nur mutmaßen. Sie müssen aber für eBay über den durchschnittlichen Beratervertragskosten liegen, wenn ich mich nicht irre.
Jedenfalls kam ich nach Eingang des Beschlusses am 14.11.2011
sofort meiner Pflicht zu Zahlung des Streitgegenstandes nach und erhielt am 28.11. die Nachricht von eBay, daß mein Konto wieder freigeschalten sei und ich lediglich zur erneuten Nutzung meine
Bankverbindung aktualisieren müsse, was erst nach weiteren 48 Stunden aus technischen Gründen möglich sei. Nach 87 Stunden seit Eingang besagter email und in weiser Voraussicht in bezug auf meine bisherigen eBay-Erfahrungen, ging ich auf die Einloggseite und stellte fest, daß der Zutritt immer noch verwehrt wird. Seitdem schrieb ich mehrere eMails an den Kundendienst hinsichtlich einer definitiven Auskunft zur gerichtlich vereinbarten Freischaltung. In keinem Falle erfolgte eine Antwort außer den Standard-eMails zur Eingangsbestätigung. Dieses Spielchen treibe ich nunmehr weiter, bis die inzwischen beantragte Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs eingetroffen ist. Dann sehen wir weiter.

Wie jeder annehmen darf, ist unterm Strich der materielle Verlust für eBay eigentlich nicht einmal eine Fußnote wert.
Aber die Krake hat sich, weil sie sich ohnehin nicht mit ethischem Großmaß messen lassen kann, für Kindergartenspielchen entschieden, über die man nur noch den Kopf schütteln kann.
Man kann nur rätseln, welcher geistige Horizont über welches Personal in den mittleren Entscheidungsebenen bei eBay das Sagen hat, die kleinen Vollstrecker in den Call-Centern kann man getrost ausklammern. An Loyalität, erzwungen über Stillschweigevereinbarungen (was mir ein eBay-Mitarbeiter, der mich im Ladenlokal als Käufer besuchte und leider nur ganz lapidar mit flackerndem Blick bestätigte) fehlt es aber dort bei Strafe des Rausschmisses jedenfalls nicht.
Mein hier aufgeführter Fall sollte wenigstens dazu geeignet sein, den eBay-Nutzern an einem Exempel klar zu machen, was sie erwartet, falls sie einmal mehr oder weniger schuldlos ins Mahlwerk geraten und der Sonnenschein-Vertrag mit eBay für sie ausläuft.
Anstand ist jedenfalls nicht zu erwarten, taucht ja aber auch als
ethischer Terminus nirgendwo bei eBay auf.
H
Holger Halfmann 26.05.2010, 22:26 Uhr
Unsubstantiert
Mir geht es so ähnlich, das Ebay mir ohne wirklichen Grund das Handelsvolumen einschränkt und damit eine Anmietung eines Lagerraums 1 Monat nach dessen Anmietung völlig sinnlos werden lässt:

Ebay schreibt auf http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?SDPerformance&tabValue=lastEval&spsProgram=DE

Sowohl die aktuelle Zunahme der über „Probleme klären” gemeldeten Fällen als auch niedrige Bewertungen deuten darauf hin, dass die Zufriedenheit Ihrer Käufer abgenommen hat. Deswegen wurde Ihr Service-Status bis zur nächsten Auswertung in „unterdurchschnittlich” geändert.

und zeigt bei Click selber an das es NULL gemeldete Fälle über „Probleme klären” gibt. Von einer "aktuellen Zunahme der über „Probleme klären” gemeldeten Fälle" kann also nicht die Rede sein:

Anzahl Ihrer geschlossenen Fälle und Bewertungen
Die Zahlen unten spiegeln Ihre Leistung innerhalb eines vierwöchigen Zeitraums wider.
Fälle wegen nicht erhaltener Artikel 0
Fälle wegen eines erhaltenen Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht 0
Erhaltene negative und neutrale Bewertungen
Neutral 0
Negativ 4

Sehen wir uns also die 4 Negativwertungen an:

1. "Typ hat Übergabetermin nicht eingehalten."

Ein Blick in den Ebay übermittelten Mailverkehr zeigt deutlich das dem nicht so war! Der Kunde fand mich nicht trotz angebrachter Zettel an beiden Zugängen und genauer Anweisung per Mail! Ebay wurden Beweismittel vorgelegt!

2. "Kann hier keine Bewertung abgeben,da soviel falsch gelaufen ist".

Ein Blick in den Ebay übermittelten Mailverkehr zeigt deutlich, das der KÄUFER einen Abholtermin nicht zur Abholung wahr nahm und einen 2. Termin PLATZEN lies. Alle Kommunikation lief AUSCHLIESLICH über das Ebay Nachrichtensystem und ist somit für Ebay kontrollierbar!

3. "Die Uhr wurde unsachgemäß Verpackt und ist beschädigt bei mir angekommen"

Dem Kunden wurde alles was nicht Porto war erstattet. Ein Beweisfoto zu senden weigert sich der Kunde. Einer angebotenen Rückabwicklung oder Einsendung an die DHL Klärungsstelle verweigert der Kunde ebenfalls.

4. die Lampe gehört nicht zu ebay sondern auf den Müll

Aus Beschreibung: Sie erhalten diesen Artikel IN EINZELTEILEN, auf dem Bild nur zusammen drappiert, Das Glasteil ist nicht fest! Mein Freund hat die ganzen Sachen vom Sperrmüll gerettet in den 70ern und dann so aufgearbeitet, beim Verpacken ist das obere Teil aber wieder abgegangen! ALSO AN BASTLER oder ALS ERSATZTEILLAGER!

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