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Leserkommentar zum Artikel

Weitere Verwirrung um die Verpackungsverordnung

Die Verpackungsverordnung sorgt weiter für Wirbel. Zwar hat die IT-Recht Kanzlei vor einigen Wochen bereits umfassend über die Pflichten insbesondere für Online-Versandhändler [informiert|verpackungsverordnung.html] , jedoch sorgen Spekulationen und Diskussionen im Internet für zusätzliche Verwirrung. Die IT-Recht Kanzlei möchte so kurz, knapp und informativ wie möglich darstellen, was wirklich wichtig ist.

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Logistische Herausforderungen der neuen Verpackungsverordnung

Beitrag von Korthase
26.07.2008, 12:55 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst meine Dank für Ihre Ausführungen zur neuen Verpackungsverordnung; sehr hilfreich und in dieser Art einmalig im Netz. Ich darf mich mit einer doch recht konkreten Beschreibung eines Sachverhaltes an Sie wenden und - vielleicht - auf eine Antwort gespannt sein. Im Zuge unseres Geschäftes betreiben wir eine Versand- und Transportagentur, die auf die Vermittlung von Transportdienstleistungen spezialisiert ist. Tagtäglich erreichen uns Anfragen unserer Kunden, die die Entsorgung von Kartonagen betreffen. Auch in der Logistik scheint es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema zugeben. Zwar sieht die VerPVO die grundsätzliche Verpflichtung vor, nur die Verpackungen in Verkehr zu bringen, die durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem entsorgt werden können bzw. entsprechend certifiziert sind. Lediglich die Farge nach dem Wie wird nicht hinreichend veantwortet. Welche Maßnahmen sind durch den Versender - ob nun online-basiert oder nicht - zu treffen, um eine Versandverpackung ordnungsgemäß zu entsorgen? Ist es, unter der Voraussetzung der Verwendung systemkonformen Materials, zulässig, dem Kunden eine entsprechende Annahmestelle in seiner Nähe mitzuteilen oder MUSS die Verpackung zurück genommen werden. Für den letzten Fall wird der gesetzliche Sinn der VerpVO doch konterkariert. Eine Rücknahme der Verpackung bzw. deren auf Verlangen durchzuführende Rückholung würde einen erneuten, mit einer entsprechenden Umweltbelastung einhergehenden Belastung sicher nicht rechtfertigen. D.h., Transportweg hin und eventl. Transportweg zurück für die entsprechende Kartonage=doppelter Spritverbrauch mit entsprechenden Abgasen. Nachfragen beim Ministerium für Umwelt brachten keine - auch nur - ansatzweise eindeutige AUskunft, man war schlicht sprachlos ob der Frage und überfordert mit der Antwort. Was sagen Sie hierzu?

Mit freundlichen Grüßen J. Korthase

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Packman, 24.10.2008, 20:11 Uhr

    Hallo... ...zum Thema neue Verpackungsverordnung zum 01.01.2009 möchte ich einige Frage stellen: "Wäre die Rücknahmepflicht aufgehoben, wenn der Endverbraucher die Möglichkeit hätte die Verpackung für private Zwecke weiter zu verwenden, z. B. als Aufbewahrungsmittel oder zum weiteren Versand... » Weiterlesen

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