Weitere Verwirrung um die Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung sorgt weiter für Wirbel. Zwar hat die IT-Recht Kanzlei vor einigen Wochen bereits umfassend über die Pflichten insbesondere für Online-Versandhändler [informiert|verpackungsverordnung.html] , jedoch sorgen Spekulationen und Diskussionen im Internet für zusätzliche Verwirrung. Die IT-Recht Kanzlei möchte so kurz, knapp und informativ wie möglich darstellen, was wirklich wichtig ist.
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Beitrag von Packman
24.10.2008, 20:11 Uhr
Hallo... ...zum Thema neue Verpackungsverordnung zum 01.01.2009 möchte ich einige Frage stellen:
"Wäre die Rücknahmepflicht aufgehoben, wenn der Endverbraucher die Möglichkeit hätte die Verpackung für private Zwecke weiter zu verwenden, z. B. als Aufbewahrungsmittel oder zum weiteren Versand von privaten Gegenständen?"
Dies wäre von vorne herein für den Endverbraucher und für den Versender klar, dass die Verpackung weiterverwendet werden kann!!!
"Müsste dies auch in einem Dualen System angemeldet sein oder nicht?"
In der Verpackungsverordnung steht, dass das Vermeiden von Abfällen vor der Verwertung von Abfällen steht. In diesem Fall würde der Kunde die Verpackung weiter verwenden können und Abfälle wären somit vermieden bzw. die umweltbelastende Rücksendung der Verpackung.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Logistische Herausforderungen der neuen Verpackungsverordnung von Korthase, 26.07.2008, 12:55 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst meine Dank für Ihre Ausführungen zur neuen Verpackungsverordnung; sehr hilfreich und in dieser Art einmalig im Netz. Ich darf mich mit einer doch recht konkreten Beschreibung eines Sachverhaltes an Sie wenden und - vielleicht - auf eine Antwort gespannt... » Weiterlesen
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