Gekaufte Kundenrezensionen: Rabatte für positive Bewertungen sind wettbewerbswidrig
Wer seinen Kunden im Nachhinein Rabatte anbietet, wenn diese dafür positive Bewertungen in einem Kundenportal abgeben, verstößt damit nach Ansicht des OLG Hamm (vgl. Urt. v. 23.11.2010, Az. I-4 U 136/10) gegen den lauteren Wettbewerb.
Längst überfällig
Beitrag von Kay Steeger
05.12.2011, 10:43 Uhr
Schon seit einigen Jahren beobachte ich den Betreiber, der nicht nur Druckerpatronen, sondern auch Erotikartikel und Modeschmuck anbietet. Wie kann eine Bewertung auf einem Portal neutral und objektiv sein, wenn ich meinen Kunden dafür Geld in Form von Rabatten anbiete? Leider hat sich lange Zeit keiner an den "Giganten" herangewagt, der im übrigen selber fleißig andere Mitbewerber hat abmahnen lassen. Teilweise auf haarsträubende Art und Weise und sehr oft vollkommen überzogen. Wer Tante Google bemüht, wird unzählige Seiten dazu finden. Ich kann nur hoffen, dass noch viel mehr Unternehmer die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen. Schwarzen Schafe im E-Commerce, dazu in dieser Größe, braucht niemand. Selbst der Verbraucher nicht, wenn Kundenmeinungen nicht geschönt sind.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Nicht überzeugend von Tom Bleicher, 05.12.2011, 14:59 Uhr
Ich finde das Urteil nicht sehr überzeugend. Da mir der Wortlaut nicht bekannt ist, kann ich nur sagen, dass im zitierten Absatz keine Rede von einer "positiven" Bewertung war. Zudem muss sich das Gericht die Frage gefallen lassen, ob sie den mündigen Verbraucher wirklich für so (pardon) dumm hält,... » Weiterlesen
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