Leserkommentar zum Artikel

Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten?

In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.

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Was ist das für ein Land

Beitrag von Dieter HAFF
05.12.2011, 09:02 Uhr

Wielange dulden wir in unserem schönen Land noch diesen Unsinn ???

Das ist doch ALLES so aufgebaut, damit sich Juristen DUMM und DÄMLICH verdienen können.

Ich rufe hiermit erneut auf, gegen diese Machenschaften endlich einmal den ersten Schritt zu unternehmen, und dieser ist bzw wäre - Juristen weniger Macht !!!!! Wie - befragt mich Leute ..... da gibt es schon Ideen ......

Hinter jeden Kettenbrief, hinter jedem "Schneeballsystem" - steckt mindestens ein gut, nein - sehr gut ausgebildeter Jurist, sagte mein Onkel Paul schon.

Und mit welcher Frechheit diese Typen sich schon ins rechte Licht rücken, Recht brechen und uns versuchen einzuschüchtern - Pfeu Teufel !!!!!!

Ich könnte hier aus Frankfurt an der Oder schon eine ganze Schaar nennen, nur (noch) haben diese Typen den längeren Arm - noch !!!!

Zum Schluss einen Satz an diese "Abmahner hier im Netz"

Auch da kommt die Wende - wir Menschen müssen nur durchhalten.

Dieter HAFF 0171 / 43 97 617

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