Leserkommentar zum Artikel

Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt – auf was muss man als Händler also achten?

In bestimmten Fällen sieht die Preisangabenverordnung („PAngV“) eine Pflicht zur doppelten Preisangabe vor. Das bedeutet, dass der Online-Händler sowohl zur Angabe des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.

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Druckleistung von Tonerkartuschen

Beitrag von Axel Beyer
30.11.2010, 18:49 Uhr

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob man bei Tonerkartuschen für Laserdrucker oder Fotokopierer die Druckleistung angeben muss.Viele Firmen schreiben zum Beispiel:

"ca. 10.000 Seiten bei einem Deckungsgrad von 5%"

Ist das Pflicht, oder kann man hier auf die Seitenzahlangabe verzichten.

PS Bei Tintenpatronen haben ja die Gerichte so entschieden, dass keine Angabe gemacht werden muss.

Grüsse Axel Beyer

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