Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-Angeboten
Wer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.
Varianten-Angebote bei eBay?
Beitrag von Claudia Groh
23.11.2011, 10:15 Uhr
Ich habe nun gelesen das es wohl nicht ausreicht den Grundpreis in den Artikelmerkmalen oder der Artikelbezeichung zu platzieren. Es wurde empfohlen den Grundpreis direkt mit in der Artikelüberschrift zu platzieren. Das bedeutet zwar wieder jede Menge Arbeit aber ist machbar.
Doch was mache ich wenn ich ein Angebot mit Varianten habe? Bsp: Händedesinfektion XY kann man in ein und dem selben Angebot als 100ml, 500ml, 1L und 5L kaufen. Klickt man die jeweilige Auswahl an wird automatisch der jeweilige Preis angezeigt. Artikelüberschrift, -bezeichung und -merkmale bleiben jedoch unverändert. Ich habe bisher für jede Menge den Grundpreis mit in den Artikelmerkmalen angegeben. Bsp. Grundpreis 500ml: 3,59 EUR/Liter - Grundpreis 5 Liter: 3,29 EUR/Liter
Wenn dies nun aber abgemahnt wird was soll man da machen? Die Bezeichnung der jeweiligen Variante wird leider ab einer bestimmten Länge optisch durch "..." abgeschnitten. Ich weiß daher leider nicht wie weit der Kunde lesen kann. Also auch hier kann ich den Grundpreis nicht platzieren.
Sagt mir jetzt bitte nicht ich soll die jeweiligen Mengen in einzelnen Angeboten anbieten, das ist ein Riesenaufwand.
Eigentlich müsste doch eBay endlich mal eine technische Lösung dazu anbieten?! Das ist wirklich sehr ärgerlich.
Mit freundlichen Grüßen, Claudia Groh
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