Leserkommentar zum Artikel

Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat sich mit Google auf eine datenschutzkonforme Einsatzmöglichtkeit von Google Analytics verständigt. Die Einigung war nach entsprechenden Äußerungen erwartet worden. Damit scheint eine längere Auseinandersetzung um den Einsatz von Google Analytics beigelegt. Lesen Sie im Folgenden, was Webseitenbetreiber künftig beachten sollten.

» Artikel lesen


ADV obsolet

Beitrag von Christoph Ohrmann
19.09.2011, 16:38 Uhr

Wenn (angeblich) keinerlei personenbez. Daten mehr an Google übermittelt werden, erscheint der Abschluss eines Vertrages zur ADV als überflüssig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Auch bei AdWords von Thomas Schneider, 21.10.2015, 22:44 Uhr

    Muss beim Einsatz von Google AdWords ebenfalls grundsätzlich ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google vereinbart werden?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei