Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen
Die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat sich mit Google auf eine datenschutzkonforme Einsatzmöglichtkeit von Google Analytics verständigt. Die Einigung war nach entsprechenden Äußerungen erwartet worden. Damit scheint eine längere Auseinandersetzung um den Einsatz von Google Analytics beigelegt. Lesen Sie im Folgenden, was Webseitenbetreiber künftig beachten sollten.
ADV obsolet
Beitrag von Christoph Ohrmann
19.09.2011, 16:38 Uhr
Wenn (angeblich) keinerlei personenbez. Daten mehr an Google übermittelt werden, erscheint der Abschluss eines Vertrages zur ADV als überflüssig.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Auch bei AdWords von Thomas Schneider, 21.10.2015, 22:44 Uhr
Muss beim Einsatz von Google AdWords ebenfalls grundsätzlich ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google vereinbart werden?
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