Leserkommentar zum Artikel

Die Bordell-Website: LMK untersagt Internetauftritt wegen jugendgefährdender Darstellung

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hat unlängst den Internetauftritt eines Bordellbetreibers untersagt, da dieser Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnte und somit ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) vorliegt.

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sehr gut!!

Beitrag von uta kümmeth
31.08.2011, 16:57 Uhr

Finde ich sehr gut. Was ich nicht schön finde, ist das ich die IT Seite als gefällt mir kommentiert habe, aber trotzdem keinen Zugang zu einer für Ebay geänderte aktuelle Widerrufsbelehrung bekommen habe. So wie versprochen! Habe auch an die IT Kanzlei geschrieben, aber bis heute nichts und dann finde ich diesen Beitrag im Facebook bei mir. Warum bekomme ich nicht wie zugesagt den Zugang kostenlos auf die neue Widerrufsbelehrung??

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