Leserkommentar zum Artikel

Textilkennzeichnungsgesetz: Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!

Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.

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Beitrag von Unbekannt
29.01.2009, 11:00 Uhr

Gehören nun auch Schwimmbrillen und Sporttaschen mit dazu, also sind diese auch nicht kennzeichnungspflichtig?

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  • Handysocken von Philip, 11.05.2010, 22:25 Uhr

    Ich habe über eBay gewebte Handysocken gekauft (analog zu den original Apple iPod Socken), bei denen keine Materialzusammensetzung genannt wird. Fallen solche Produkte unter die Kategorie "Täschnerwaren aus Spinnstoffen"?

  • Püschtiere von Unbekannt, 10.03.2010, 15:15 Uhr

    Müssen Plüschtiere mit Materialangaben versehen werden??

  • Ohne Titel von , 23.11.2009, 14:59 Uhr

    1. Sporttaschen,fallen unter die ausnahmeregelung (siehe Anlage 3 Täschner und Sattlerwaren) und bedürfen somit keiner Materialkennzeichnung. 2. "Schwimmbrillen" werden meiner Kenntnis nach überhaupt nicht aus textilen Rohstoffen hergestellt und unterliegen somit überhaupt nicht der... » Weiterlesen

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