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Textilkennzeichnungsgesetz: Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!

Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.

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Handysocken

Beitrag von Philip
11.05.2010, 22:25 Uhr

Ich habe über eBay gewebte Handysocken gekauft (analog zu den original Apple iPod Socken), bei denen keine Materialzusammensetzung genannt wird. Fallen solche Produkte unter die Kategorie "Täschnerwaren aus Spinnstoffen"?

Püschtiere

Beitrag von Unbekannt
10.03.2010, 15:15 Uhr

Müssen Plüschtiere mit Materialangaben versehen werden??

Ohne Titel

Beitrag von
23.11.2009, 14:59 Uhr

1. Sporttaschen,fallen unter die ausnahmeregelung (siehe Anlage 3 Täschner und Sattlerwaren) und bedürfen somit keiner Materialkennzeichnung.

2. "Schwimmbrillen" werden meiner Kenntnis nach überhaupt nicht aus textilen Rohstoffen hergestellt und unterliegen somit überhaupt nicht der Kennzeichnungspflicht des TKG.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
29.01.2009, 11:00 Uhr

Gehören nun auch Schwimmbrillen und Sporttaschen mit dazu, also sind diese auch nicht kennzeichnungspflichtig?

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