Textilkennzeichnungsgesetz: Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!
Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.
Ohne Titel
Beitrag von
23.11.2009, 14:59 Uhr
1. Sporttaschen,fallen unter die ausnahmeregelung (siehe Anlage 3 Täschner und Sattlerwaren) und bedürfen somit keiner Materialkennzeichnung.
2. "Schwimmbrillen" werden meiner Kenntnis nach überhaupt nicht aus textilen Rohstoffen hergestellt und unterliegen somit überhaupt nicht der Kennzeichnungspflicht des TKG.
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Handysocken von Philip, 11.05.2010, 22:25 Uhr
Ich habe über eBay gewebte Handysocken gekauft (analog zu den original Apple iPod Socken), bei denen keine Materialzusammensetzung genannt wird. Fallen solche Produkte unter die Kategorie "Täschnerwaren aus Spinnstoffen"?
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Püschtiere von Unbekannt, 10.03.2010, 15:15 Uhr
Müssen Plüschtiere mit Materialangaben versehen werden??
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Ohne Titel von Unbekannt, 29.01.2009, 11:00 Uhr
Gehören nun auch Schwimmbrillen und Sporttaschen mit dazu, also sind diese auch nicht kennzeichnungspflichtig?
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