Volljähriges Model wirkt jünger als 18: Kein Verstoß gegen JMStV bei entsprechendem Hinweis
Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.
Rechtskräftig
Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz
09.08.2011, 11:55 Uhr
Dem Urteil voran ging ein noch die KJM/BLM begünstigendes Urteil des VG Augsburg im Rahmen eines Verfügungsverfahrens, das durch den BayVGH aufgehoben wurde.
Im dann erfolgten Hauptsacheverfahren obsiegte der Kläger sowohl in der 1. Instanz als auch mit dem hier besprochenen Urteil in der 2. Instanz.
Das Urteil ist, nachdem die Beklagte keine Revision eingelegt hat, rechtskräftig.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben