Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?
OLG Frankfurt hält Angabe "inkl. Mwst." durch Kleinunternehmer für irreführend
Beitrag von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte
11.08.2010, 13:56 Uhr
Obgleich, soweit erkennbar, zu dieser Frage noch keine obergerichtliche Entscheidung vorliegt, gibt es hierzu jedenfalls eine obergerichtliche Einschätzung, die die hier im Artikel vertretene Auffassung unterstützt.
So hat in einem von uns im Jahre 2008 geführten Verfahren das OLG Frankfurt (Az. 6 U 219/07) darauf hingewiesen, dass die Angabe "inkl. Mwst." durch einen Kleinunternehmer irreführend sei.
Wörtlich heißt es im Protokoll dazu:
"Der Senat weist darauf hin, dass er das konkret beanstandete Ebay-Angebot deshalb für irreführend hält, weil bei einem angesprochenen gewerblichen Abnehmer der Eindruck entstehen kann, er könne bei Erwerb der angebotenen Ware eine Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis erhalten, was unstreitig nicht möglich ist, weil der Beklagte als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Die beanstandete Werbung des Beklagten muss daher einen entsprechenden Hinweis enthalten, aus dem sich dieser Umstand ergibt. Die Preisangabe „inklusive Mehrwertsteuer" reicht zur Ausräumung dieser Irreführungsgefahr nicht aus, sie verstärkt vielmehr den irreführenden Eindruck."
Ich kann mich demnach dem oben Gesagten nur anschließen.
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