Ab 19.06.2026: Der Widerrufsbutton im Online-Handel kommt – was Sie jetzt wissen müssen
Mit dem „Widerrufsbutton“ steht Händlern eine neue gesetzliche Verpflichtung ins Haus. Diese FAQ sollen als Navigationshilfe dienen, um die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und die häufigsten Fallstricke zu vermeiden.
Und wie soll man Missbrauch verhindern?
Beitrag von Lutz-Peter Hooge
14.10.2025, 15:18 Uhr
Ein Kontaktformular (nichts anderes ist das ja) das automatische Eingangsbestätigungen verschickt kann naturgemäss zum senden von Spam missbraucht werden.
Wäre ein platzieren des Buttons in der Bestellbestätigungsmail statt auf der Website erlaubt? Das würde dieses Problem umgehen, es klingt aber danach als ob es unbedingt direkt auf der Website verlinkt sein muss..
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Also letztlich ist das ja nichts wirklich Neues. von Heiko Kühne, 07.10.2025, 17:29 Uhr
Zumindestens für diejenigen Händler nicht, die bereits jetzt schon ein elektronisches Widerrufsformular für Ihre Kunden bereitstellen. Lediglich die Sichtbarkeit muß hervorgehoben sein, was i.dR. ohne großen Aufwand umzusetzen ist.
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