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Mit dem „Widerrufsbutton“ steht Händlern eine neue gesetzliche Verpflichtung ins Haus. Diese FAQ sollen als Navigationshilfe dienen, um die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und die häufigsten Fallstricke zu vermeiden.

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Also letztlich ist das ja nichts wirklich Neues.

Beitrag von Heiko Kühne
07.10.2025, 17:29 Uhr

Zumindestens für diejenigen Händler nicht, die bereits jetzt schon ein elektronisches Widerrufsformular für Ihre Kunden bereitstellen. Lediglich die Sichtbarkeit muß hervorgehoben sein, was i.dR. ohne großen Aufwand umzusetzen ist.

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