Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung

Vorsicht bei E-Mail-Werbung - hier wird immer wieder auch im B2B-Bereich abgemahnt. Außerdem: Die Täuschung über die Warenherkunft sowie die Marken Marshall und Divina.

» Artikel lesen


Abmahn-Mafia

Beitrag von D.
24.08.2025, 17:51 Uhr

"Der Abmahner ist auch als Rechtsanwalt tätig". Wen wundert es in einem Land, in dem Lobbyisten in der Politik sitzen und umgekehrt :-) Und auch hier gibt es keinerlei Aufschrei, es wird einfach hingenommen, dass ein paar tausend Leute schalten und walten können, wie sie möchten, während der Normalbürger schikaniert wird. Toll.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei