Leserkommentar zum Artikel
Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung
Vorsicht bei E-Mail-Werbung - hier wird immer wieder auch im B2B-Bereich abgemahnt. Außerdem: Die Täuschung über die Warenherkunft sowie die Marken Marshall und Divina.
Abmahn-Mafia
Beitrag von D.
24.08.2025, 17:51 Uhr
"Der Abmahner ist auch als Rechtsanwalt tätig". Wen wundert es in einem Land, in dem Lobbyisten in der Politik sitzen und umgekehrt :-) Und auch hier gibt es keinerlei Aufschrei, es wird einfach hingenommen, dass ein paar tausend Leute schalten und walten können, wie sie möchten, während der Normalbürger schikaniert wird. Toll.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben