Leserkommentar zum Artikel

Ab 18.08.2025: Bevollmächtigtenpflicht bei Batterieversand in andere EU-Länder

Die EU-Batterieverordnung brachte schon im vergangenen Jahr wesentliche Änderungen im EU-Batteriehandel mit sich. Ab dem 18.08.2025 kommt eine Bevollmächtigtenpflicht bei Online-Verkauf ins EU-Ausland hinzu.

» Artikel lesen


Kriminelle Energie?

Beitrag von Wolfgang Saul
07.07.2025, 14:06 Uhr

Man wird aufgefordert, für die Verpackungsentsorgung einen Bevollmächtigten zu nennen. Der kostet 420,- € im Jahr. Um ihn beauftragen zu können, muss man ein notarielles Identverfahren durchlaufen. Kosten: Zufällig ebenfalls 420,- €. Nach 7 Monaten teilt der Bevollmächtigte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung steht und man einen anderen beauftragen soll. Natürlich wieder mit kostenpflichtigem Identverfahren. Fazit: Tschüss Auslandsversand. So sieht der Handel in der EU 2025 aus. Da könnte Trump auch nicht schlimmer sein.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Mobitech21 von Dieter Busch, 14.07.2025, 15:14 Uhr

    heist das ich muss in jeden EU land sind bei mir ca 18 Länder einen Bevollmächtigten haben / bezahlen . auch wenn ich nur Drop shipping mache. Wenn dem so ist kann ich ja am 18.8 den laden dicht machen.

  • Einfach keine Batterie mitschicken? von Hilarion, 07.07.2025, 14:20 Uhr

    Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre es die einfachste Lösung, keine Batterie im Lieferumfang des Gerätes mitzuschicken. Dann würde man sich die Ernennung von Bevollmächtigten sparen. Richtig? Danke für Eure Bestätigung meiner Lösungsidee

  • Mathe 6 - setzen von Cf, 02.07.2025, 06:35 Uhr

    Ich glaube die EU benötigt mal ein paar Abgeordnete die Grundschulkenntnisse in Mathematik mitbringen. Ein 2-Personen Unternehmen das sich kaum über Wasser halten kann soll also künftig pro EU-Land 3 Beauftragte Personen bezahlen? 1 x Beauftragte für Verpackungsverordnung 1 x Beauftragte für... » Weiterlesen

  • Hier - euer Sargnagel von Cf, 02.07.2025, 05:52 Uhr

    Kleinstunternehmen mit 2 Personen - wir können in kein EU-Land mehr schicken, denn alleine die Kosten für die Verpackungsbevollmächtigten übersteigen die Bruttoerlöse im EU-Ausland. Jetzt noch ein weiterer Bevollmächtigter? Warum verbietet die EU nicht einfach den grenzüberschreitenden Handel für... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei