Ab 18.08.2025: Bevollmächtigtenpflicht bei Batterieversand in andere EU-Länder
Die EU-Batterieverordnung brachte schon im vergangenen Jahr wesentliche Änderungen im EU-Batteriehandel mit sich. Ab dem 18.08.2025 kommt eine Bevollmächtigtenpflicht bei Online-Verkauf ins EU-Ausland hinzu.
mobitech21
Beitrag von Dieter Busch
14.07.2025, 15:14 Uhr
heist das ich muss in jeden EU land sind bei mir ca 18 Länder einen Bevollmächtigten haben / bezahlen . auch wenn ich nur Drop shipping mache. Wenn dem so ist kann ich ja am 18.8 den laden dicht machen.
Einfach keine Batterie mitschicken?
Beitrag von Hilarion
07.07.2025, 14:20 Uhr
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre es die einfachste Lösung, keine Batterie im Lieferumfang des Gerätes mitzuschicken. Dann würde man sich die Ernennung von Bevollmächtigten sparen.
Richtig?
Danke für Eure Bestätigung meiner Lösungsidee
Kriminelle Energie?
Beitrag von Wolfgang Saul
07.07.2025, 14:06 Uhr
Man wird aufgefordert, für die Verpackungsentsorgung einen Bevollmächtigten zu nennen. Der kostet 420,- € im Jahr. Um ihn beauftragen zu können, muss man ein notarielles Identverfahren durchlaufen. Kosten: Zufällig ebenfalls 420,- €. Nach 7 Monaten teilt der Bevollmächtigte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung steht und man einen anderen beauftragen soll. Natürlich wieder mit kostenpflichtigem Identverfahren. Fazit: Tschüss Auslandsversand. So sieht der Handel in der EU 2025 aus. Da könnte Trump auch nicht schlimmer sein.
Mathe 6 - setzen
Beitrag von Cf
02.07.2025, 06:35 Uhr
Ich glaube die EU benötigt mal ein paar Abgeordnete die Grundschulkenntnisse in Mathematik mitbringen. Ein 2-Personen Unternehmen das sich kaum über Wasser halten kann soll also künftig pro EU-Land 3 Beauftragte Personen bezahlen? 1 x Beauftragte für Verpackungsverordnung 1 x Beauftragte für Batterieverordnung 1 x Beauftragte für Textilentsorgung (künftig)
Wie soll sich das gleich nochmal rechnen? 2-Personen beschäftigen dann in 27 Mitgliedsstaaten 81 Beauftragte Personen für eine Hand voll Pakete... Ne, is klar.
Hier - euer Sargnagel
Beitrag von Cf
02.07.2025, 05:52 Uhr
Kleinstunternehmen mit 2 Personen - wir können in kein EU-Land mehr schicken, denn alleine die Kosten für die Verpackungsbevollmächtigten übersteigen die Bruttoerlöse im EU-Ausland. Jetzt noch ein weiterer Bevollmächtigter? Warum verbietet die EU nicht einfach den grenzüberschreitenden Handel für Kleinstunternehmen, dann würde sie sich die zahllosen Verordnungen sparen - oder ist das ein Spiel auf das gewettet wird, wie lange wie viele noch durchhalten bevor sie ihr Geschäft schließen und lieber zum Amt gehen und sich vom Staat bezahlen lassen? Pures Unverständnis...
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