Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Verstoß GPSR

Fehlende Herstellerangaben stellen einen Verstoß gegen die Vorschriften der GPSR dar. Ausserdem wurde abgemahnt: Biozidprodukte ohne Warnhinweise und die Werbung mit "LGA geprüft".

» Artikel lesen


GPSR Verstoß

Beitrag von FW
21.05.2025, 14:03 Uhr

Was genau wurde hierbei abgemahnt? Das fehlen Herstellerangaben auf dem Produkt selbst, oder die fehlenden Angaben auf der Website?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei