Leserkommentar zum Artikel
Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein
Wer Bücher zu einem reduzierten Preis veräußert, weil es sich um Vorauflagen handelt, muss den Kunden auf diesen Umstand hinweisen – laut LG Köln genügt hier ein allgemeiner Hinweis wie „gebundener Ladenpreis aufgehoben“ nicht aus (vgl. LG Köln, Urt. v. 21.04.2011, Az. 31 O 594/10).
Vorauflage Ladenpreis aufgehoben?
Beitrag von Frau S
09.05.2025, 11:44 Uhr
Vielen Dank für den Artikel! Dazu eine Frage: Kann man bei einer Vorauflage davon ausgehen, dass der Ladenpreis aufgehoben ist, insbesondere, wenn die Vorauflage nicht mehr bei buchhandel.de geführt wird?
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