Lösungsmöglichkeiten zum Konflikt der E-Mailarchivierung mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz (6. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)
Im Teil 6 der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung zeigen wir Ihnen mehrere Möglichkeiten auf, wie die Konflikte mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz bei E-Mailarchivierung gelöst werden können.
Weitere Lösung: Totalverbot mit Einwilligungsmöglichkeit
Beitrag von RA Dr. Thomas Helbing
13.07.2010, 15:58 Uhr
Vielen Dank für den Beitrag.
Einige Anmerkungen:
Lösung 1: Dort heißt es: "das Unternehmen wird nicht zum Telekommunikationsanbieter und auch der Datenschutz spielt dann keine Rolle". Der zweite Teil des Satzes ist etwas missverständlich, denn natürlich gilt auch bei rein betrieblicher Nutzung der Datenschutz, denn auch betriebliche E-Mails sind personenbezogene Daten. Nur fällt hier die Rechtfertigung beim Umgang deutlich leichter.
Lösung(en) 4: Die praxistauglichste und nach meiner Einschätzung sehr häufig eingesetzte Lösung wurde hier erstaunlicherweise vergessen: Es wird ein Totalverbot ausgesprochen sofern der Mitarbeiter nicht in gewisse Verarbeitungen einwilligt. Meiner Meinung nach der beste Kompromiss zwischen Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit.
Spannend im Übrigen ist die Frage, inwiefern soetwas in Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Anmerkungen von Herrn RA Dr. Helbing von Patrick Prestel, IT-Recht Kanzlei, 05.08.2010, 10:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Helbing, vielen Dank für das kritische Betrachten unseres Artikels. Aufgrund Ihrer ersten Anmerkung haben wir nun die betroffene Stelle klarer formuliert. Auch die Möglichkeit der Einwilligung wurde nun in den Artikel aufgenommen. Allerdings haben wir in diesem Punkt... » Weiterlesen
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