FAQ der IT-Recht Kanzlei: zu den Themen E-Mail-Archivierung und IT-Richtlinie
Das Thema E-Mailarchivierung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich immer mehr Unternehmen darüber bewusst werden, dass sie ihren zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Risikomanagement, Compliance) nachkommen müssen. Gleichzeitig wollen sie im Sinne des Mitarbeiterklimas eine private Nutzung des E-Mailverkehrs zulassen. Dabei kommt es jedoch zu Konflikten mit dem Datenschutz des Arbeitnehmers sowie dem Fernmeldegeheimnis.
Weiterhin ergeben sich Parallelkonflikte in den Bereichen der Überwachung des E-Mailverkehrs bzw. der Kontrolle der Mitarbeiter und der Erstellung von Sicherheits-Backups. Schließlich kann und sollte die gesamte Nutzung der Telekommunikation innerhalb eines Betriebes in einer IT-Richtlinie geregelt werden.
Die FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail Archivierung klären alle Fragen zum Kommunikationsmittel Email, den rechtlichen Vorgaben zur Archivierung an sich sowie der Art und Weise der Archivierung. Weiter stellen die FAQ, unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung, die rechtlichen Konflikte dar, die bei der E-Mailarchivierung, der Kontrolle der Mitarbeiter und dem Erstellen von Sicherheits-Backups entstehen.
Schließlich zeigen sie hierfür Lösungsmöglichkeiten auf, wie sich die private Telekommunikationsnutzung mit dem Datenschutz und dem Fernmeldegeheimnis vereinbaren lässt.
Letztlich geben sie einen Überblick über regelungsbedürftige Punkte einer IT-Richtlinie.
Aufbau der FAQ:
1. Teil: Warum, was, wie und wie lange?2. Teil: Was ist revisionssicher? Muss der Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis beachten?3. Teil: Was schützt das Fernmeldegeheimnis? Was sind Verkehrsdaten? Was sind personenbezogene Daten?4. Teil: Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den Konflikt zwischen E-Mail-Archivierung und Fernmeldegeheimnis / Datenschutz?Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
© treenabeena - Fotolia.com
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1 Kommentar
Eine Frage bleibt da aber noch offen.
Wenn ein Arbeitgeber private Mails untersagt, kann er im Grunde alles speichern und lesen, aber was ist mit der Kommunikation des Betriebsrates mit Kollegen und mit Gewerkschaftsvertretern oder umgekehrt?
Muss oder sollte das in einer Betriebsvereinbarung gesondert geregelt werden?