Leserkommentar zum Artikel

Rechtssicher werben: Ist Werbung als Paketbeilage erlaubt?

Kreative Marketingideen gibt es viele – rechtlich sind ihnen jedoch Grenzen gesetzt. Ein typisches Beispiel sind Paketbeilagen wie Prospekte, Flyer oder Gutscheine. Ist diese Werbeform zulässig?

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Juckt mich nicht die Bohne

Beitrag von D.
04.11.2024, 03:41 Uhr

Mir ist das völlig egal, ob das "verboten" ist oder nicht. Wenn ich Flyer wo hineinlege, dann mache ich das einfach! Und wenn ich Flyer nicht haben will, die in einem Paket liegen, werfe ich sie in meine Papiertonne. So einfach kann das Leben sein. Aber natürlich kann man auch über sowas Sinnfreies endlos diskutieren, Gesetze dazu erfinden und sich echauffieren, bis der Blutdruck steigt. Das ist halt die Mentalität in diesem Land.. gesunder Menschenverstand ist seit der Brühe nicht mehr vorhanden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • D. Ist ein Trottel. von S., 13.01.2025, 08:25 Uhr

    Von Umweltschutz hat er auch noch nie etwas gehört und redet von gesundem Menschenverstand.

  • Widerruf von Justin Case, 09.06.2023, 06:47 Uhr

    Kann ich als Verbraucher der zukünftigen Beilage solcher Flyer widersprechen?

  • Einkaufsmanagement von Andreas Lang, 13.05.2020, 15:02 Uhr

    Ist die Beilage in Form eines Gutscheins zulässig, dessen Einlösung aber an weitere Bedingungen geknüpft ist? Z. B. Wertgutschein über 15 € bein nächsten Online-Einkauf, sofern zuvor ein Versicherungsvertrag geschlossen wurde?

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