EU-Produktsicherheitsverordnung: Einfache Umsetzung, wenig Konsequenzen?
Die neuen Kennzeichnungspflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung sorgen für Verunsicherung. Doch ist der Aufwand für Händler wirklich so hoch – und wie ernst sind die Folgen bei unvollständiger Umsetzung der GPSR-Vorgaben?
Wer stoppt diesen Unsinn?
Beitrag von JoHan
23.10.2024, 15:04 Uhr
Wer trägt eigentlich dafür Sorge, dass Amazon die bis dato nicht vorhandenen Lieferanteninformationen nicht nutzt um die Produkte dann selber zu verkaufen? Das ist ja bei Amazon gängige Praxis und interessiert wohl niemand. Oder kommt die Lobbyarbeit von Amazon? Die Vorgabe scheint so ganz im Interesse von größeren Anbeitern zu sein, nur ist Amazon ja Marktplatz und Verkäufer in einem. Da stellen sich uns die Nackenhaare auf, wer diesen Unsinn im Namen der "Produktsicherheit" ins Leben gerufen hat. Klagt eigentlichkeine Verband im Namen aller kleinen Unternehmen dagegen, oder wir das einfach so hingenommen?
Konkrete Pflichten für Verkauf von Produkt-Bundles?
Beitrag von Katja
10.10.2024, 08:48 Uhr
Wir verkaufen auch Geschenksets - also Bundles - das sollte man bitte auch mal näher beleuchten in einem Artikel. Bisher lese ich bei euch nur solche, eher vagen Formulierungen- in denen es von ist wohl so, dürfte,... keine ausdrückliche Regelung... - auch wenn ich ja schon froh bin, zumindest das zu finden - aber geht es nicht konkreter? Bringt hier nur die Zeit ggf. Rat?:
"Wer ist Hersteller von Produkt-Bundles, die aus verschiedenen Produkten von unterschiedlichen Herstellern bestehen? Hierzu enthält die GPSR keine ausdrückliche Regelung. Nach der Definition des Herstellers in Art. 3 Nr. 8 GPSR kommt es aber darauf an, unter welchem Namen bzw. unter welcher Marke das Produkt-Bundle vermarktet wird. Das Unternehmen, dass das Produkt-Bundle herstellt und unter eigenem Namen bzw. eigener Marke vermarktet, ist als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen. In diesem Fall sind die tatsächlichen, d.h. faktischen Hersteller der einzelnen Produkte des Produkt-Bundles hingegen wohl nicht als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen. Werden Produkt-Bundles allerdings nicht unter einem eigenen Namen oder einer eigenen Marke vermarktet, dürften wohl die Hersteller der einzelnen Produkte aus den Produkt-Bundles als Hersteller im Sinne der GPSR anzusehen sein, was zur Folge hat, dass alle diese Unternehmen nach Art. 19 GPSR im Produktangebot mit Name bzw. Marke, Anschrift und elektronischer Adresse anzugeben sind."
Welche Angaben und WIE ?
Beitrag von Robert
21.08.2024, 10:55 Uhr
Müssen die Herstellerangaben im Onlineshop bzw ebay oder so schon erfolgen ODER reicht es aus diese Angaben auf eibem Beiblat dem Artikel direkt beizulegen ?
eBay Händler
Beitrag von APE
25.07.2024, 06:39 Uhr
Ich verstehe GPSR so, das Ware die VOR dem 13-12-2024 in der EU in Umlauf gebracht wurde nicht gekennzeichnet werden muss ( bzw. sicher oftmals auch nicht kann). Also jedwede Vintage Ware aus den 70ern/80ern usw nicht unter GPSR fällt. Das betrifft also Kleidung, Spielzeug, Schallplatten, Uhren, Möbel usw usw
Die Frage ist hier ob eBay hiervon entweder keine Kenntnis hat oder eben nur "auf Nummer sicher" gehen möchte?
Denn es werden ALLE Händler aufgefordert, nicht nur angeschrieben, entsprechende Daten zu hinterlegen.
Auch scheint nicht bekannt zu sein, dass die Umsetzung NICHT für Waren gültig ist, die bis zum 12-12-2024 auf Lager genommen wurde.
Ein Schreiben an eBay zB durch die IT Rechts Kanzlei - wie auch schon der Vergangenheit scheint mit zeitnah eine gute Idee.
Plattform-Betreiber
Beitrag von Fred
24.07.2024, 09:46 Uhr
Ich würde mir wünschen, die Betreiber (in meinem Fall Ebay) würden hierzu eindeutige Informationen liefern, wie die Umsetzung geplant ist.
Seit kurzem ist es möglich, einen Teil der GSPR-Vorgaben (Herstellerangaben) zu hinterlegen. Dies wurde in einer Nachricht mitgeteilt, aber kein Info, ob dies für alle Artikel notwendig ist, bzw. auch für die, die bereits dem EU-Markt bereitgestellt wurden.
Falls Ebay seine Anbieter hierzu zwingen sollte, wird wohl am 13.12.2024, eine größerer 7-stellige Zahl an Angeboten einfach inaktiv gestellt werden müssen und das, in einem der umsatzstärksten Monate des Jahres.
Ein Großteil älterer Hersteller existiert schlichtweg seit Jahrzenten nicht mehr. Egal ob bei Schallplatten, Modellbau, Elektronik, Vintage Spielzeug, Kleider etc.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben