Leserkommentar zum Artikel

Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?

Betroffene Händler wie Verbraucher fragen sich gleichermaßen regelmäßig: Hat der Käufer beim Kauf einer Pflanze über das Internet ein Widerrufsrecht?

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Gesetzgeber macht es sich zu leicht

Beitrag von Jürgen
15.05.2024, 16:17 Uhr

Hallo,

ich finde, dass es sich der Gesetzgeber hier viel zu leicht macht. Ein pauschales Widerrufsrecht oder Gewährleistungsrecht geht nicht, wenn man von mündigen Verbrauchern redet. Fakt ist, Pflanzen egal sind verderblich, auch Bäume. Werden Bäume falsch "gelagert", dann gehen sie kaputt. Das ist ein biologischer Fakt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Muster von Micro, 08.05.2024, 12:32 Uhr

    Hallo, ich würde mir ein paar Muster wünschen um das Widerrufsrecht abzulehnen. Denn was sie im Fazit beschreiben ist der häufigste Fall. Die Pflanzen gehen kaputt, weil sich der Käufer unzureichend drum kümmert. Wenn eine Pflanze nicht gegossen wird beginnt der Sterbeprozess schon innerhalb... » Weiterlesen

  • Praxisferne Sichtweise von Ricco, 08.05.2024, 12:28 Uhr

    Als Gärtner und Botaniker kann ich nur sagen, dass faktisch falsch ist. Alle Pflanzen können kurzfristig innerhalb weniger Tage an Fäulnis erkranken, auch Topfpflanzen oder Bäume. Wenn man hingegen praxisferne Maßstäbe ansetzt, dann kann man auch argumentieren, dass ein Schnitzel nicht schnell... » Weiterlesen

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