Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?
Betroffene Händler wie Verbraucher fragen sich gleichermaßen regelmäßig: Hat der Käufer beim Kauf einer Pflanze über das Internet ein Widerrufsrecht?
Gesetzgeber macht es sich zu leicht
Beitrag von Jürgen
15.05.2024, 16:17 Uhr
Hallo,
ich finde, dass es sich der Gesetzgeber hier viel zu leicht macht. Ein pauschales Widerrufsrecht oder Gewährleistungsrecht geht nicht, wenn man von mündigen Verbrauchern redet. Fakt ist, Pflanzen egal sind verderblich, auch Bäume. Werden Bäume falsch "gelagert", dann gehen sie kaputt. Das ist ein biologischer Fakt.
Muster
Beitrag von Micro
08.05.2024, 12:32 Uhr
Hallo, ich würde mir ein paar Muster wünschen um das Widerrufsrecht abzulehnen. Denn was sie im Fazit beschreiben ist der häufigste Fall. Die Pflanzen gehen kaputt, weil sich der Käufer unzureichend drum kümmert. Wenn eine Pflanze nicht gegossen wird beginnt der Sterbeprozess schon innerhalb weniger Tage. Wird sie zu viel gegossen bildet sich innerhalb weniger Tage Fäulnis. Ich finde die Regelungen der Gesetze sind einfach 'falsch' und haben nicht mit der Realität zu tun.
Praxisferne Sichtweise
Beitrag von Ricco
08.05.2024, 12:28 Uhr
Als Gärtner und Botaniker kann ich nur sagen, dass faktisch falsch ist. Alle Pflanzen können kurzfristig innerhalb weniger Tage an Fäulnis erkranken, auch Topfpflanzen oder Bäume.
Wenn man hingegen praxisferne Maßstäbe ansetzt, dann kann man auch argumentieren, dass ein Schnitzel nicht schnell verderblich ist, weil man es in der TK mehrere Wochen gefrostet halten kann.
Ich sehe hier vor allem ein Problem bei den Gerichten und dem Gesetzgeber, die beide von der Materie über die sie entscheiden keine Ahnung haben.
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