BGH: Extra-Gebühren bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig, aber...
Der BGH hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
Doktor
Beitrag von Bodo
19.04.2024, 15:24 Uhr
Dennis, sie scheinen etwas wenig Ahnung von der Kostenkalkulation zu haben, denn die Gebühren werden so oder so dem Kunden aufgeschlagen in der Preiskalkulation.
Das Nutzen eines alternativ günstigeren Anbieters ist also ein Entgegenkommen des Händlers, um einem günstigeren Preis zu erhalten. Ich würde einfach weiter hoch kalkulieren und dann bei Lastschrift oder Kreditkarte 1 Euro weniger verlangen. Damit sind alle AGB erfüllt, und der Wucherpreis Laden Paypal (wird in den USA gerade verklagt wegen zu hoher Gebühren) kann aich nicht sagen die Preise wären höher.
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Alternative: Skonto für SEPA Überweisung? von Reinald Bäß, 31.03.2021, 08:05 Uhr
Nehmen wir an, der Händler bietet neben PayPal weitere Zahlungsmöglichkeiten an. Dann sollte es mit den PayPal-AGB konform sein, eine davon, nämlich SEPA-Überweisung mit Skontoabzug anzubieten?
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Gebühren bei Zahlungsmethoden sind unnötig von Dennis, 31.03.2021, 08:02 Uhr
Früher war es Gang und Gebe, dass bei PayPal und einigen anderen Zahlungsmethoden Gebühren erhoben wurde. Eine Frechheit meiner Meinung nach. Natürlich kostet uns Händler Zahlungsabwicklung Geld, aber immer jede einzelne Gebühr an den Verbraucher auszulagern, ist einfach nur dumm. Wir alle sollten... » Weiterlesen
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