Beauty-Fehlkäufe: Müssen Online-Händler benutzte Kosmetikprodukte zurücknehmen?
Für Online-Händler besonders ärgerlich: Ein Kunde bestellt ein Kosmetikprodukt und öffnet dieses, um es „auszuprobieren“. Anschließend stellt er fest, dass das Produkt nicht seinen Vorstellungen entspricht und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Doch müssen Shop-Betreiber die benutzten Kosmetikprodukte tatsächlich ohne Murren zurücknehmen?
Make up
Beitrag von Vanessa
05.03.2024, 10:41 Uhr
Ich würde gern wissen, wie es sich bei Make-up verhält, da es ja grundsätzlich auch zu Hygieneartikeln zählt. Denn bei mir haben die Produkte Akne hervorgerufen. Zusätzlich stand weder in den AGBs wann das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, noch auf der Seite der Reklamation. Der Kundendienst hatte geschrieben, nur in ungeöffneter Verpackung zurücksenden, jedoch war das nirgends -wie oben gesagt - auf der Website und in den AGBs zu lesen. Jetzt sitze ich da auf einem dreistelligen Betrag und man kann das Unternehmen nicht mal telefonisch, nur Email mäßig (Antwort erst nach 48h +) erreichen. Was kann man da tun?
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Verbraucherin von Simmet Edeltraud, 29.10.2024, 21:19 Uhr
Hallo,habe bei bedrop das Mittel beelixin erworben! Drei Flacons,im Wert von 94,90€,mit der Zusicherung,völlig risikolos zu kaufen,weil Rückgaberecht u. Geld zurück! Bestellt am 10.10 ,erhalten am 16.10.,einige Tage getestet,dabei gemerkt,dass ich das Mittel nicht vertrage! Sofort dem Verkäufer... » Weiterlesen
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