Beauty-Fehlkäufe: Müssen Online-Händler benutzte Kosmetikprodukte zurücknehmen?
Für Online-Händler besonders ärgerlich: Ein Kunde bestellt ein Kosmetikprodukt und öffnet dieses, um es „auszuprobieren“. Anschließend stellt er fest, dass das Produkt nicht seinen Vorstellungen entspricht und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Doch müssen Shop-Betreiber die benutzten Kosmetikprodukte tatsächlich ohne Murren zurücknehmen?
Verbraucherin
Beitrag von Simmet Edeltraud
29.10.2024, 21:19 Uhr
Hallo,habe bei bedrop das Mittel beelixin erworben! Drei Flacons,im Wert von 94,90€,mit der Zusicherung,völlig risikolos zu kaufen,weil Rückgaberecht u. Geld zurück! Bestellt am 10.10 ,erhalten am 16.10.,einige Tage getestet,dabei gemerkt,dass ich das Mittel nicht vertrage! Sofort dem Verkäufer gemeldet,am 22.10. -2 Fläschchen an ihn zurückgeschickt! Die angefangene Flasche wurde nicht angenommen! Nun schreibt man mir,dass die Retoure nicht anerkannt wird,weil die Siegel verletzt sind! Die kleinen Flaschen haben kein erkennbaren Siegel,ausserdem hab ich die Ware nur aus dem Einwickelpapier herausgenommen! Sie sonst nicht angefasst,nur die zubenutzende Flasche geöffnet! Auch da kein erkennbares Siegel! In den AbG weist der Hersteller,der auch Verkäufer ist,bei seinem Rücknahme-Versprechen nicht auf diese Siegel hin! Wie kann ich mich nun wehren,zumal es ein Präparat für die Kopfhaut ist u.für einen Wiederauferstehung gar nicht erkennbar ist,dass es eine Retoure ist!! E. Simmet
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Make up von Vanessa, 05.03.2024, 10:41 Uhr
Ich würde gern wissen, wie es sich bei Make-up verhält, da es ja grundsätzlich auch zu Hygieneartikeln zählt. Denn bei mir haben die Produkte Akne hervorgerufen. Zusätzlich stand weder in den AGBs wann das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, noch auf der Seite der Reklamation. Der Kundendienst hatte... » Weiterlesen
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