Leserkommentar zum Artikel

Gesetzliche Pflicht zur Angabe der Herstelleranschrift auf Produkten

Das Vertriebsrecht kennt viele Vorschriften, die Hersteller und Händler beachten müssen. Dazu gehört auch die gesetzliche Pflicht, auf Produkten oder Produktverpackungen eine ladungsfähige Anschrift des Herstellers anzubringen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, wer in welchen Fällen dafür sorgen muss, dass die Herstelleranschrift angegeben ist, wann sie auf unmittelbar auf dem Produkt angebracht sein muss und wann die Angabe auf der Produktverpackung genügt.

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Frage Werbemittel Brillenputztuch

Beitrag von Kerstin Kube
05.12.2023, 17:44 Uhr

Vielleicht können sie mir mit ihrer Expertise weiterhelfen. In den vergangenen Jahren haben wir immer über unseren Werbemittel Hersteller Brillenputztücher für unsere Kunden bestellt. Diese beinhalten unser Logo.

Nun wurde auf das Brillenputztuch die Daten der Firma (Werbemittel Hersteller) gedruckt. Ist das so korrekt?

Für mich fühlt sich das ein wenig so an als ob der Werbemittel Hersteller seine eigene Werbung auf meinen Werbemittel platziert.

Ich freue mich über Ihr Feedback.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 17 Kommentare vollständig anzeigen

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    Guten Tag, wie ist das bei einem Artikel aus einem Drittland, der eine deutsche Deklaration hat und wo klassisch die Adresse des Herstellers drauf steht, aber nicht die des Importeurs. Muss die Adresse des Importeurs dann zusätzlich auf das Produkt gelabelt werden, wenn es in DE verkauft wird?

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    Darf man Produkte verkaufen, die wegen Eines Umzugs die alte Adresse enthält oder muss das von dem Hersteller überklebt oder aus dem Verkehr gezogen werden? Ich bin Ihnen um eine Antwort sehr dankbar  Liebe Grüße 

  • Herr von Bauer, 20.01.2021, 13:42 Uhr

    Hallo, Ich habe im September 2020 einen Whirlpool bestellt, der im Dezember kommen sollte. Dieser wird in USA und Canada produziert. Jetzt kommt er wohl erst im März. Habe dadurch auch Mehrkosten. Jetzt wollte ich die Adresse von der Produktionsstätte. Bekomme ich nicht. Ist dies rechtens?

  • Markenname statt Anschrift ausreichend? von Maria, 19.12.2020, 09:13 Uhr

    Laut ProdSG 6 muss die Anschrift des Herstellers auf dem Produkt oder der Verpackung. Ist es ausreichend wenn der Markenname auf dem Produkt ist? Oder reicht der Markenname nicht aus? Kann sich der Verkäufer/Hersteller drauf berufen, das sein Markenname im Anwenderkreis bekannt ist?Und deswegen... » Weiterlesen

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