Leserkommentar zum Artikel

Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial

Seitenbetreiber, die im bestimmten Umfang Videos veröffentlichen, müssen unter gewissen Voraussetzungen erweiterte Informationspflichten im Impressum umsetzen. Wie sind diese umzusetzen und wer ist betroffen?

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Beitrag von Claudia P.
02.11.2023, 11:56 Uhr

Welche Aufsichtsbehörden gibt es hier in Österreich?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gilt das auch für Produktvideos auf Etsy? von Peter K., 13.11.2023, 18:56 Uhr

    Wenn ich das richtig gelesen habe, definiert der verlinkte Gesetzestext die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation auf Videos »mit Bildern mit oder ohne Ton«. Gilt die erweiterte Impressumspflicht dann nicht auch für Produktvideos auf Etsy?

  • nur gültig für gewerbliche HP-Betreiber? von ich, 26.10.2023, 17:04 Uhr

    Zitat: "Auch wenn der Terminus „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ kryptisch klingt und dem Wortlaut nach primär Medienunternehmen und Rundfunkformate erfassen will, fallen hierunter mitunter auch Betreiber geschäftsmäßiger Social-Media-Profile, Homepages und Online-Shops." Zitat Ende. - Liegt... » Weiterlesen

  • Online-Marktplätze von Poppstar, 26.10.2023, 12:35 Uhr

    Besteht diese Pflicht denn auch für Online-Marktplätze wie Amazon? Auch da gibt es ja die Möglichkeit Videos auf den jeweiligen Produktdetailseiten hochzuladen.

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