Leserkommentare zum Artikel

Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial

Seitenbetreiber, die im bestimmten Umfang Videos veröffentlichen, müssen unter gewissen Voraussetzungen erweiterte Informationspflichten im Impressum umsetzen. Wie sind diese umzusetzen und wer ist betroffen?

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Gilt das auch für Produktvideos auf Etsy?

Beitrag von Peter K.
13.11.2023, 18:56 Uhr

Wenn ich das richtig gelesen habe, definiert der verlinkte Gesetzestext die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation auf Videos »mit Bildern mit oder ohne Ton«.

Gilt die erweiterte Impressumspflicht dann nicht auch für Produktvideos auf Etsy?

MA

Beitrag von Claudia P.
02.11.2023, 11:56 Uhr

Welche Aufsichtsbehörden gibt es hier in Österreich?

nur gültig für gewerbliche HP-Betreiber?

Beitrag von ich
26.10.2023, 17:04 Uhr

Zitat: "Auch wenn der Terminus „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ kryptisch klingt und dem Wortlaut nach primär Medienunternehmen und Rundfunkformate erfassen will, fallen hierunter mitunter auch Betreiber geschäftsmäßiger Social-Media-Profile, Homepages und Online-Shops." Zitat Ende. - Liegt hier die Betonung auf GESCHÄFTSMÄSSIG oder trifft das auch auf Privatpersonen zu???

Online-Marktplätze

Beitrag von Poppstar
26.10.2023, 12:35 Uhr

Besteht diese Pflicht denn auch für Online-Marktplätze wie Amazon? Auch da gibt es ja die Möglichkeit Videos auf den jeweiligen Produktdetailseiten hochzuladen.

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