Leserkommentar zum Artikel

Verpackungspflichten umgehen via Paketweiterleitung?

Die Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen regelt jedes EU-Land unabhängig. Können Händler bei Auslandslieferungen über Paketweiterleitungsdienste im Inland die fremden Verpackungsbestimmungen umgehen?

» Artikel lesen


Beauftragung durch den Verbraucher

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
29.09.2023, 09:16 Uhr

Sehr geehrter Herr Huber,

danke für Ihren Kommentar.

Beauftragt der Verbraucher und nicht der Händler einen Weiterleitungsdienst, gibt also bereits im Bestellprozess als maßgebliche Lieferadresse diejenige des Dienstleisters an, kann der Händler für die Erfüllung der ausländischen verpackungsrechtlichen Pflichten ebenso nicht verantwortlich sein. Immerhin hat er den Auslandsversand in keiner Weise veranlasst.

Da aber auch der Verbraucher als Privatperson nicht zum Adressaten verpackungsrechtlicher Pflichten werden kann, treffen diese (wiederum) den Weiterleitungsdienst.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • WEEE und Batterien? von Axel Steinhoff, 14.07.2025, 11:08 Uhr

    Wie sieht es denn mit Batterien und Elektrogeräten aus? Man versendet ja auch diese Artikel dann nicht aktiv in das EU-Ausland z.B. Österreich. Ist auch dafür der Weiterleitungsdienst durch das umlabeln verantwortlich? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

  • Ein wichtiger Aspekt wurde vergessen von Otto Karl Huber, 29.09.2023, 08:17 Uhr

    Ich denke, es wurde im Artikel ein Aspekt vergessen. Es müsste doch auch daraus ankommen, wer den Weiterleitungsdienst mit der Weiterleitung des Paketes beauftragt. Ist es der Händler oder ist es der Kunde? Beispiel: Ein österreichischer Kunde bestellt in einem deutschen Online-Shop. Als Adresse... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei