Verpackungspflichten umgehen via Paketweiterleitung?
Die Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen regelt jedes EU-Land unabhängig. Können Händler bei Auslandslieferungen über Paketweiterleitungsdienste im Inland die fremden Verpackungsbestimmungen umgehen?
Ein wichtiger Aspekt wurde vergessen
Beitrag von Otto Karl Huber
29.09.2023, 08:17 Uhr
Ich denke, es wurde im Artikel ein Aspekt vergessen.
Es müsste doch auch daraus ankommen, wer den Weiterleitungsdienst mit der Weiterleitung des Paketes beauftragt.
Ist es der Händler oder ist es der Kunde?
Beispiel: Ein österreichischer Kunde bestellt in einem deutschen Online-Shop. Als Adresse bei der Bestellung gibt er gleich die Adresse des Weiterleitungsdienstes angibt. Der deutsche Händler sendet dann an die deutsche Adresse des Weiterleitungsdienstes und hat doch damit seine Pflicht erfüllt. Der Kunde, beauftragt dann den Weiterleitungsdienst mit der Weiterleitung nach Österreich. Somit müsste doch der Kunde für die verpackungsrechtlichen Pflichten verantwortlich sein, wenn das nicht vom Weiterleitungsdienst übernommen wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn dazu von der iT-Rechtskanzlei nochmal jemand Stellung nimmt.
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WEEE und Batterien? von Axel Steinhoff, 14.07.2025, 11:08 Uhr
Wie sieht es denn mit Batterien und Elektrogeräten aus? Man versendet ja auch diese Artikel dann nicht aktiv in das EU-Ausland z.B. Österreich. Ist auch dafür der Weiterleitungsdienst durch das umlabeln verantwortlich? Über eine Antwort würde ich mich freuen!
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Beauftragung durch den Verbraucher von IT-Recht Kanzlei, 29.09.2023, 09:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Huber, danke für Ihren Kommentar. Beauftragt der Verbraucher und nicht der Händler einen Weiterleitungsdienst, gibt also bereits im Bestellprozess als maßgebliche Lieferadresse diejenige des Dienstleisters an, kann der Händler für die Erfüllung der ausländischen... » Weiterlesen
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