Leserkommentar zum Artikel

Welche Wirtschaftsverbände dürfen wettbewerbsrechtlich abmahnen?

Wirtschaftsverbände dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in eigenem Namen wettbewerbsrechtlich abmahnen. Fehlt es an einer der Voraussetzungen, kann dies auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gerichtstiteln haben, wie eine Entscheidung des OLG Hamm zeigt.

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Verband klingt so nett

Beitrag von Verband
10.09.2023, 20:49 Uhr

ich finde, der Staat sollte so langsam sich einschalten. Diese Abmahnungen sind alles andere als FAIR und haben auch gar nichts, rein gar nicht mit Käuferschutz und Verbraucherschutz zu tun.

Es dient lediglich des Konkurrenz ausschalten und der eigenen Brieftasche.

So viele Verbände, die weder wirklich öffentlich einsehbar sind und noch was Ihre Absichten sind. Reines Geschäftsmodell mit einer kleinen suche auf Google und Co hat man schon alle "Strafsünder" gefunden, so etwas sollte nicht zu strafen von echt hart erarbeiteten Gelder führen.

Selbst wenn man mal die AGB mit AGBs ausgeschrieben hat, oder beim Impressum eine Handynr und ein Telefon angegeben sind, sowie kein Grundpreis. So viele Kleinigkeiten, die zu heftigen Abmahnungen führen, wo nicht mal ein echter Richter mal drüber schaut.

Existenzen werden genommen, um mit diesem Geld sein eigenes Brot zu finanzieren; vergessen wird dabei, das andere es auch nur für Ihr Brot tun.

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