Ist die Nutzung von Bewertungsportalen im Internet anonym möglich oder nur unter Verwendung des Klarnamens?
Anonyme Beschimpfungen im Internet, eine anonyme Bewertung eines Zahnarztes in einem Online-Ärzteportal? Gestattet das Gesetz, dass sich Menschen vollkommen anonym oder sogar unter falschem Namen über andere Personen im Internet äußern? Dürfen Betreiber von Bewertungsportalen und Meinungsforen im Internet ihren Nutzern das anonyme Posten überhaupt erlauben? Im zweiten Teil der Serie Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht beantwortet die IT-Recht Kanzlei die Frage, ob es im Internet eine Verpflichtung zur Angabe des Klarnamens gibt oder der Bewerter anonym Bewertungen abgeben darf.
M.Sc.
Beitrag von Markus Heinrichs
04.05.2023, 18:37 Uhr
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Die Gesetzgebung hat sich jedoch geändert, manche Paragraphen existieren in der referenzierten Form m.E. nicht mehr.
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