Leserkommentar zum Artikel

Warenkorb-Erinnerungen per E-Mail rechtlich zulässig? Praxismuster für Mandanten!

Nicht selten kommt es vor, dass sich Verbraucher im Online-Handel für ein Produkt entscheiden und einen Bestellvorgang einleiten, diesen aber nicht zu Ende führen. Der derzeit vorherrschende Usus im E-Commerce, Mailadressen der Kunden möglichst zu Beginn des Kaufprozesses abzufragen, könnte werbewirksam dafür genutzt werden, sie bei vorzeitigem Abbruch der Bestellung mit Gutscheinversprechen oder Erinnerungspost zu einem nachgeholten Vertragsschluss zu bewegen. Die Idee scheint simpel und vielversprechend, doch ist sie auch unproblematisch umsetzbar?

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Zusatzklausel AGB?

Beitrag von Gideon
11.04.2023, 15:40 Uhr

Ist bei Verwendung einer Warenkorb-Erinnerungs-Mail (bzgl. Bestandskunden oder Opt-In autorisiert) eine Anpassung der AGB erforderlich?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von Petra Weber, 20.05.2019, 10:05 Uhr

    Hallo Herr Salewski, seit der Installation von Paypal Plus (neben Paypal ist dann auch Lastschrift & Kreditkartenzahlung möglich) können wir nicht mehr verfolgen, an welchem Punkt der Kunde den Kauf abgebrochen hat. Wir erhalten zwar Nachrichten über einen getätigten Kauf (und das häufig),... » Weiterlesen

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