Leserkommentar zum Artikel

Warenkorb-Erinnerungen per E-Mail rechtlich zulässig? Praxismuster für Mandanten!

Nicht selten kommt es vor, dass sich Verbraucher im Online-Handel für ein Produkt entscheiden und einen Bestellvorgang einleiten, diesen aber nicht zu Ende führen. Der derzeit vorherrschende Usus im E-Commerce, Mailadressen der Kunden möglichst zu Beginn des Kaufprozesses abzufragen, könnte werbewirksam dafür genutzt werden, sie bei vorzeitigem Abbruch der Bestellung mit Gutscheinversprechen oder Erinnerungspost zu einem nachgeholten Vertragsschluss zu bewegen. Die Idee scheint simpel und vielversprechend, doch ist sie auch unproblematisch umsetzbar?

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Frau

Beitrag von Petra Weber
20.05.2019, 10:05 Uhr

Hallo Herr Salewski, seit der Installation von Paypal Plus (neben Paypal ist dann auch Lastschrift & Kreditkartenzahlung möglich) können wir nicht mehr verfolgen, an welchem Punkt der Kunde den Kauf abgebrochen hat. Wir erhalten zwar Nachrichten über einen getätigten Kauf (und das häufig), allerdings mit dem Vermerk "Zahlung ausstehend". An diesem Punkt können wir nicht mehr nachvollziehen, wo der Kunde abgebrochen hat, nachdem er einmal auf "Zahlung Paypal Plus" geklickt hat.

Hat der Kunde das Recht (und ich persönlich als Verbraucher würde das richtig finden) den Kaufvorgang bei Paypal doch noch abzubrechen, weil ihm die dann angebotenen bzw. abverlangten Zustimmungen/Optionen nicht gefallen? Und wenn ja, käme das nicht einem Kaufabbruch/Widerruf gleich? Wäre in einem solchen Fall eine "Erinnerung" noch rechtlich zulässig? Danke für Informationen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Zusatzklausel AGB? von Gideon, 11.04.2023, 15:40 Uhr

    Ist bei Verwendung einer Warenkorb-Erinnerungs-Mail (bzgl. Bestandskunden oder Opt-In autorisiert) eine Anpassung der AGB erforderlich?

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