Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!
Neben dem Urheber-, Patent- und Markenrecht stellt das Design ein weiteres gewerbliches Schutzrecht dar. In Deutschland werden Designs durch das DesignG (früher als Geschmacksmustergesetz) geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Artikel finden Sie nun alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.
Design-Schutz beschränkt auf eingetragene Klasse und Erzeugnis?
Beitrag von Max M.
30.03.2023, 21:17 Uhr
Vielen Dank für den Artikel!
Wenn ein Design mit einer bestimmten Form (aus der Natur entnommen), unifarben und einem maßgeblichem Merkmal, wie zB eine eingebundene Leuchte, in eine bestimmte Klasse und Erzeugnis eingetragen ist, kann man dann dieses Design mit Form und Farbe trotzdem nutzen, wenn man es für Produkte OHNE dieses eine Merkmal nutzt, die dann somit in andere Klassen und Erzeugnisse fallen würden?
Vielen Dank!
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