AG München: E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden
Die Zusendung von E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich voraus, dass der Adressat im Vorfeld eine hierauf bezogene Einwilligung erteilt hat. Dadurch soll er davor geschützt werden, unerwünschter Werbung ausgesetzt zu werden. Wie weitreichend dieser Schutz tatsächlich ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des AG München. Das Gericht stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erlöschen kann - zumindest wenn weitere Umstände im Einzelfall hinzutreten. Dies kann dazu führen, dass die entsprechende E-Mail-Werbung unzulässig wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.
Interessant, aber wer klagt da?
Beitrag von Kunde
05.03.2023, 13:26 Uhr
Ich frage mich ja immer: Wer klagt da eigentlich? Wenn der Empfänger sich beim ersten Mal "beschwert", dann ist doch klar, dass man ihn aus dem Verteiler nimmt? Ich frage mich dann immer: Wieso muss sich ein Gericht damit beschäftigen?
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