Leserkommentar zum Artikel
E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden
Das AG München stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erlöschen kann. Dies kann dazu führen, dass die entsprechende E-Mail-Werbung unzulässig wird.
Interessant, aber wer klagt da?
Beitrag von Kunde
05.03.2023, 13:26 Uhr
Ich frage mich ja immer: Wer klagt da eigentlich? Wenn der Empfänger sich beim ersten Mal "beschwert", dann ist doch klar, dass man ihn aus dem Verteiler nimmt? Ich frage mich dann immer: Wieso muss sich ein Gericht damit beschäftigen?
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