Ist die Weitergabe von Kundendaten an Ermittlungsbehörden zulässig?
Im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen können Händler zur Herausgabe von Daten über tatverdächtige Kunden aufgefordert werden. Dass Organen der Strafverfolgung diese Daten anfragen, macht deren Weitergabe aber noch nicht per se zulässig.
24 BDSG; TKG?
Beitrag von Agata
01.03.2023, 08:40 Uhr
24 BDSG ist ein Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung durch die Behörden selbst und nicht für die Datenübermittlung an die Behörden durch Private!
Wie ist das Verhältnis zu den TKG-Vorschriften (angenommen es handelt sich um ein Telekommunikationsunternehmen)? Herausgabe von Bestands-/Verkehrsdaten nur unter TKG-Voraussetzungen und der Rest 161 ff. StPO?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Vorsicht bei nichtbeantwortung von berechtigter Anfrage von Toschd, 07.01.2021, 23:41 Uhr
Guten Tag, benötigt die Polizei / Staatsanwaltschaft ein Datensatz z.B. zu einem Tatverdächtigen bzgl. eines Onlinebetruges (ich denke das wird der häufigtste Grund einer Anfrage sein), dann wird das Unternehmen zum Zeugen im Strafverfahren. Hier gelten die Belehrungspflichten für einen Zeugen.... » Weiterlesen
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