Die Ermittlung des korrekten Lebensmittelunternehmers nach der LMIV
Wie kaum ein anderer Rechtsakt hat die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) den Online-Lebensmittelhandel durch zahlreiche Informations- und Kennzeichnungspflichten beeinflusst, welche die Händler in ihren Präsenzen eigenständig umsetzen müssen. Besonders schwierig gestaltet sich hierbei oft die Benennung des korrekten Lebensmittelverantwortlichen, weil die Verordnung klare Abgrenzungs- und Subsumtionskriterien vermissen lässt und so vor allem für Produkte mit komplexeren Herstellungsprozessen keine hinreichenden Leitlinien bereithält. Im aktuellen Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei anhand von Erläuterungen und Beispielen, auf welchen Lebensuntermittelunternehmer es für die Pflichtangabe im Einzelfall ankommt.
Shopinhaber
Beitrag von Frank Born
28.02.2023, 18:06 Uhr
Wie verhält es sich bei Geschenkkörben mit verschiedenen Lebensmitteln? Bin ich nicht der Ersteller des Korbes (Artikel) und somit der Lebenmittelunternehmer? FG
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Programmierer von Karl-Heinz Meier, 08.08.2016, 12:00 Uhr
Reicht ein Eintrag im Impressum, wenn der Lebensmittelverantwortliche alle Produkte, die auf seiner Webseite verkauft werden, selber herstellt? Oder besser eine Zusatzseite, damit von allen Seiten der Webseite mit einem Klick darauf zugegriffen werden kann? Oder ein Link bei jedem Produkt mit Namen... » Weiterlesen
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